Neue Verordnung soll Sanierungen attraktivieren
OÖ. Um gezielt gegen Zersiedelung und Bodenversiegelung anzugehen, wurden die Sanierungsverordnungen einer umfassenden Überarbeitung unterzogenWährend sich der zuständige Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner überzeugt von den Neuerungen zeigt, kommt von den Grünen Kritik.
Die Sanierungsverordnungen wurde nun einer umfassenden Überarbeitung unterzogen und am 11. Mai durch die OÖ Landesregierung beschlossen. Mit Wirkung vom 1. Juni ist sie nun in Kraft getreten. Die Kernpunkte der neuen Verordnungen sind Anreize zur Nachverdichtung und die sinnvolle Nachnutzung verbauter Liegenschaften. Im Bereich von Eigenheimen wurde nun anstatt der bisherigen Sanierungsstufen ein Modell von Pauschalbeträgen und Boni für Sanierungsmaßnahmen geschaffen.
Teilschritte förderbar
„Wir sind Staatsmeister im Bereich des Neubaus, aber auch der Sanierung. Mehr als ein Drittel aller Sanierungen österreichweit wurden in Oberösterreich durchgeführt“, so Haimbuchner. Dennoch gebe es Luft nach oben. Denn: „Das bauen auf grüner Wiese ist nach wie vor sehr attraktiv“, sind sich Haimbuchner und Gerhard Dell, Geschäftsführer des OÖ Energiesparverbandes einig. „Ein Sanierungsprojekt ist durchaus mit Herausforderungen verbunden.“ Mit der neuen Sanierungsverordnung soll dies jedoch attraktiver werden, da diese zum Beispiel auch schrittweises Sanieren ermöglichen soll. „Wir haben jetzt mit der Förderung verschiedene Strufen“, so Dell. Dies beinhaltet auch Teilschritte in einer langfristiger Sanierungsstrategie.
Sieben Boni
„Es war uns ein anliegen die Verordnung transparent und bedarfsgerecht zu gestalten“, so auch Luise Leimer-Furtlehner, Stv-Leiterin der Abteilung Wohnbauförderung. Unter anderem wurden daher auch die oftmals schwerer zu durchschauenden Annuitätenzuschüsse zu Tilgungszuschüssen umgewandelt. Je nach Sanierungsvorhaben gibt es maximale Darlehenshöhen oder alternativ wählbare Bauzuschüsse. Außerdem sind einzelne Sanierungsmaßnahmen miteinander kombinierbar und können noch durch zusätzliche Förderzuschläge erhöht werden. Von diesen Boni gibt es insgesamt sieben: einen Wohneinheitenbonus (für zusätzlich geschaffene Wohneinheiten), einen Denkmalbonus (bei denkmalgeschützten Objekten), einen Ökologiebonus (Beim Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe), einen Ortskernbonus (bei Revitalisierungen im Ortskern), einen Energetischer Bonus (bei Erreichen eines besseren Energiestandards), einen Installationsbonus (bei Sanitär- und Elektromaßnahmen), sowie einen Kaufbonus, bei der Sanierung eins Gebäudes, welches innerhalb der letzten drei Jahre vor Einbringung des Ansuchens gekauft wurde.
Kritik von den Grünen
„Wir brauchen selbstverständlich dringendst Schritte gegen Flächenfraß und Zersiedelung. Aber die von LR Haimbuchner angekündigte Sanierungsoffensive ist keine. Sie ist kein Meilenstein, sondern nur der Tropfen auf dem heißen Stein. Sie reicht bei weitem nicht aus, die nötigen Effekte zu erzielen. Wir brauchen viel mehr Anreize, höhere Förderungen, echte Steuerungsprogramme und zielgerichtete Beratungen. Das wäre ein Paket um das dringende, klimarelevante Sanierungs- und Nachverdichtungsprogramm anzukurbeln“, reagiert die Grüne Wohnbausprecherin LAbg. Uli Böker auf die Wohnhaussanierungsverordnung von Wohnbaulandesrat Haimbuchner.
Böker: „Boni sind zu niedrig“
So würden die Förderzuschläge aufgrund ihrer geringen Höhe nur wenig Steuerungswirkung entfalten. Eine Sanierung, die zum Beispiel in einem Siedlungsschwerpunkt durchgeführt wird, erhöht das förderbare Darlehen um 5.000 Euro bzw. den Bauzuschuss um 750 Euro. „Das ist einfach viel zu wenig und wird kaum jemanden motivieren, sich für eine Sanierung zu entscheiden. Das Bauen auf der grünen Wiese bleib damit attraktiver, weil es billiger und auch einfacher ist als im Ortskern ein altes Gebäude zu sanieren“, betont Böker.
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