Kritik an Gesetzesentwurf für Raumordnungsnovelle
OÖ. Das Raumordnungsgesetz soll novelliert werden. Der Gesetztesentwurf dafür erntet viel Kritik.
Das neue Raumordnungsgesetz, welches nun in den Landtag kommt, ruft viel Kritik hervor. So besteht das Gesetz aus dem Gesetzestext, welcher vom Landtag beschlossen werden soll und einem Leitfaden, nach welchem dieses Gesetz durch die Gemeinden umgesetzt werden soll. Der Leitfaden wurde dabei unter Einbindung verschiedenster Experten erarbeitet. „Da hat die Politik nicht mitgearbeitet“, so der zuständige Landesrat Markus Achleitner. Viel Kritik erntet jedoch der Gesetzesentwurf.
Kitik: „Mutloser“ Entwurf
„Nun müssen wir feststellen, dass die Novelle, die demnächst im Landtag beschlossen werden soll, nicht nur weit hinter den Erwartungen zurückbleibt“, kritisiert unter anderem die Initiative Fairplanning, welche bei der Ausarbeitung des Leitfadens beteiligt war. Anstattein engagierten, zukunftweisenden Gesetzes – wie das in anderen Bundesländern bereits gelinge – ergehe sich Achleitner in Scheingefechten gegen den Bodenverbrauch. „Tatsächlich wirksame, verbindliche Hebel für dringend notwendige Korrekturen, wie Innenentwicklung statt Zersiedlung, für Baulandmobilisierung in den Gemeinden, zum Schutz der Grünräume, für Energiewende und Klimaanpassung finden sich im Gesetzestext nämlich nicht.“
Als „mutlos“ bezeichnen auch die Grünen wiederholt den Gesetzesentwurf – ebenso wie die Linzer Neos-Gemeinderätin Olga Lackner. Dieser hinke hinter dem Leitfaden her. So gebe es weder einen gesetzlichen Schutz der besten Agrarflächen noch ein Verbot von Einkaufszentren auf der grünen Wiese. „Es ist schade, dass Achleitner keine echte Reform zustande gebracht hat“, kritisiert auch SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor. So wären wichtige Punkte nicht im Gesetz verankert – so zum Beispiel eine Verpflichtung zum Bauen bei Neuwidmungen.
Verpflichtung nicht möglich
Diese Kritik kann Achleitner nicht nachvollziehen: „Wenn wir nur das tun würden, was im Gesetz steht, wäre unser soziales Zusammenleben arm“, verteidigt Achleitner. Einkaufszentren auf grüner Wiese würden ohnehin nicht mehr genehmigt. Eine Verpflichtung zum Bauen bei Neuwidmung sei ebenfalls gängig, eine gesetzliche Verankerung wäre jedoch verfassungswidrig. „Auch wenn in der öffentlichen Diskussion oft ein anderes Bild gezeichnet wird, besteht mittlerweile bei der Novelle zum OÖ. Raumordnungsgesetz bereits große Übereinstimmung. Konkret umfasst die Novelle insgesamt 67 Änderungspunkte für das OÖ. Raumordnungsgesetz. In den 3 Sitzungen des Landtags-Unterausschusses dazu konnte bei 57 davon Einstimmigkeit erzielt werden. Das entspricht einer Einstimmigkeitsrate von 85 Prozent“, so der Landesrat.
Nun möglich sei jedoch die Errichtung von PV-Anlagen über befestigten Plätzen als zum Beispiel Parkplätzen. Eine neue Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ soll dafür sorgen, dass trotz steigender Grundstückspreise genügend Flächen für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stehen.
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