Stadt Linz gegen Unterbrechung von Swap-Verfahren
LINZ. Die Stadt Linz lehnt einen von der Bawag eingebrachten Antrag zur Unterbrechung des Swap-Verfahrens vor dem Handelsgericht Wien ab.
Die Bank begründete ihren Wunsch vor wenigen Tagen damit, dass gleichzeitig mit dem schriftlich ergangenen Zwischenurteil auch die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, also der “Zweite Lockdown”, in Kraft getreten sei.
Verfahren war während des ersten Lockdowns unterbrochen
Aufgrund der durch den Lockdown verursachten Einschränkungen sei das Verfahren, wie auch während des “ersten Lockdown” im Frühjahr 2020, zu unterbrechen. Das schriftliche Zwischenurteil bestätigt bekanntlich die Rechtsauffassung der Stadt Linz, wonach der im Jahr 2007 zwischen der Bawag und der Stadt Linz geschlossene Swap 4175 nicht rechtsgültig sei. Mehr Infos hier: https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/521297-swap-vertrag-hatte-nie-bestand
Stadt Linz schickt Begründung nach Wien
Die Stadt Linz, vertreten durch Anwalt Gerhard Rothner, lehnt diesen Antrag auf Verfahrensunterbrechung aus mehreren Gründen ab. In einer heute an das Handelsgericht Wien übermittelten Stellungnahme verweist die Stadt darauf, dass eine Unterbrechung zum derzeitigen Zeitpunkt der Bawag eine Berufungsfrist bis Ende Jänner 2021 einräumen würde, während der Stadt Linz lediglich die gesetzlichen vier Wochen für eine Berufung zur Verfügung stünden.
Zudem stünden in der derzeitigen Verfahrensphase die Klärung reiner Rechtsfragen an, wofür keine persönlichen Befragungen von Sachverständigen oder Zeugen vonnöten seien. Aus Sicht der Stadt ist eine Unterbrechung des Verfahrens aufgrund der derzeitigen Corona-Situation nur dann gerechtfertigt, wenn zentrale Mitglieder der jeweiligen Anwalts-Teams an Covid-19 erkranken und somit ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können.
Luger: “Kein schlagender Grund für einen weiteren Aufschub”
„Anders als im ‘Lockdown eins’ im Frühjahr, der die gesamte Gesellschaft unvorbereitet getroffen hat, arbeitet das Gerichts- und Rechtsanwaltswesen derzeit uneingeschränkt weiter. Daher hat der Gesetzgeber für den derzeitigen Lockdown auch keine Unterbrechung der Fristen durch ein Justizbegleitungsgesetz angeordnet. Auch hat die Justizministerin von ihrem Verordnungsrecht keinerlei Gebrauch gemacht. Aus unserer Sicht gibt es daher keinen schlagenden Grund für einen weiteren Aufschub”, erklärt Bürgermeister Klaus Luger die Rechtsposition der Stadt.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden