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LINZ/WIEN. Das im Jänner 2020 verkündete Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien im Swap-Verfahren liegt nun schriftlich im Volltext vor. Dieses hält fest, dass der Swap-Vertrag zwischen der Stadt Linz und der BAWAG nicht rechtsgültig zustande gekommen ist. Die Bawag hat nun die Möglichkeit, binnen vier Wochen Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Richter Andreas Pablik bei der Verkündung des Urteils im Jänner 2020 am Wiener Handelsgericht (Foto: volker weihbold)

Am Dienstag wurde der Stadt Linz die schriftliche Ausfertigung des Zwischenurteils des Handelsgerichts Wien im Swap-Verfahren gegen die Bawag zugestellt. Somit liegt das im Jänner dieses Jahres von Richter Andreas Pablik verkündete Urteil im Volltext vor.

Luger: „Rechtsposition der Stadt bestätigt“

Dieses hält fest, dass der Swap zwischen der Stadt Linz und der Bawag „nie Bestand“ hatte und somit nicht rechtsgültig zustande gekommen ist. Neben der Tatsache, dass das von der Bawag angebotene Geschäft für die Zwecke der Stadt Linz nicht geeignet war, also nicht optimierend gewesen ist, fehlte auch ein darauf gerichteter Gemeinderatsbeschluss.

„Mit diesem wichtigen Zwischenschritt ist eine ganz entscheidende Grundsatzfrage schwarz auf weiß beantwortet. Die von der Stadt Linz immer vertretene Rechtsposition, wonach das Geschäft von vorneherein unwirksam war, wurde eindeutig bestätigt. Obwohl noch mit der Ausschöpfung aller Instanzen zu rechnen ist, gibt uns dieser Etappensieg große Zuversicht für das weitere Verfahren“, betont Bürgermeister Klaus Luger.

Vier Wochen lang Berufungs-Frist

Die BAWAG hat jetzt die Möglichkeit, binnen vier Wochen Berufung gegen das Urteil einzulegen. Nach einer weiteren vierwöchigen Phase für die Berufungsbeantwortung durch die Stadt Linz hat daraufhin das Oberlandesgericht Wien (OLG) ein Urteil zu fällen. Letzte Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH), der danach im Wege der Revision angerufen werden kann. Bürgermeister Klaus Luger: „Die Stadt Linz ist überzeugt, dass die von unserem Anwaltsteam rund um Gerhard Rothner vertretene Rechtsansicht über alle nötigen Instanzen halten wird und der im Jahr 2007 geschlossene Swap-Vertrag nichtig ist. Somit bliebe ausschließlich die Frage nach einem möglichen Vertrauensschaden zur Klärung ausständig.“

„Gemeinderatsbeschluss wäre notwendig gewesen“

„Abgesehen davon, dass die Bawag noch immer nicht klar offengelegt hat, worin eigentlich ihr Aufwand besteht, den sie im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Geschäftes gemacht hat – bisher verlangt sie nämlich im Ergebnis die Kosten für die Wiederherstellung des Geschäftes, was kein Vertrauensschaden ist – stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob auf Seiten der Bawag tatsächlich ein schützenswertes Vertrauen vorlag, meint der Rechtsvertreter der Stadt Linz und ergänzt: „Nicht nur, dass sie den Vertretern der Stadt ein nicht optimierendes Produkt angeboten hat, konnte sie selbst ohne weiteres erkennen, dass ein Gemeinderatsbeschluss, der sich mit dem Geschäft befasst, notwendig gewesen wäre.


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