Vermögen der Stadt Linz ist mehr als drei Mal so hoch wie Verbindlichkeiten
LINZ. Die am Donnerstag vorgelegte Eröffnungsbilanz der Stadt Linz ist die Vermögensrechnung und neben Ergebnis- und Finanzierungshaushalt die dritte Komponente der neuen Darstellung des städtischen Haushaltes.

Die Stadt Linz hat ihr Doppelbudget 2020/2021 bereits nach der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) vorgelegt. Durch diese neue Budgetierungs- und Rechnungsabschlussdarstellung sollen öffentliche Haushalte transparenter dargestellt werden und vor allem – wie bei Unternehmen – einen besseren Überblick über die tatsächlich finanzielle Lage der jeweiligen Gebietskörperschaft bieten. Mit der nun präsentierten, rückwirkenden Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2020 ist die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen abgeschlossen.
Eigenkapitalquote von 63 Prozent
Die Bilanz ist die Vermögensrechnung und neben Ergebnis- und Finanzierungshaushalt die dritte Komponente der neuen Darstellung des städtischen Haushaltes. „Wie bei einer Unternehmensbilanz zeigt die Aktivseite die Mittelverwendung und die Passivseite die Mittelherkunft“, erklärt Finanzreferent Bürgermeister Klaus Luger. Die Differenz zwischen Aktiv- und Passivseite ergibt das Nettovermögen, man spricht auch vom Eigenkapital.
„Erfreulich ist, dass wir bei einer Bilanzsumme von knapp mehr als drei Milliarden Euro über ein Nettovermögen von fast zwei Milliarden Euro verfügen. Die Eigenkapitalquote beträgt mehr als 63 Prozent – bereits ab 30 Prozent spricht man allgemein von soliden und gesunden Unternehmen“, so das Linzer Stadtoberhaupt.
100 Millionen Rückstellung für Prozesskosten
Wesentliche Positionen der Bilanz sind das langfristige Vermögen der Stadt, das sich in Sachanlagen im Wert von 1,9 Milliarden Euro und Beteiligungen im Wert von einer Milliarde Euro gliedert. Dem gegenüber stehen auf der Passivseite neben dem bereits erwähnten, beachtlichen Eigenkapital unter anderem Verbindlichkeiten in Höhe von rund 886 Millionen Euro.
Außerdem sind dort Rückstellungen im Ausmaß von rund 188 Millionen Euro zu finden, inklusive 100 Millionen Euro für Prozesskosten, in denen im Wesentlichen das BAWAG-Verfahren eingepreist ist.


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