"Mit dem neuen Gesetz wird jede große Veranstaltung zum GreenEvent. Zumindest was den Abfall betrifft"
OÖ. 14.000 Tonnen Kunststoffverpackungen befinden sich laut aktueller Abfall-Analyse in Oberösterreichs Restmüll. Es braucht Mehrweg-Regelungen. Genau das soll nun massiv vorangebracht werden – durch Änderungen im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Dieses soll unter anderem eine wichtige Weichenstellung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen bringen. Der Entwurf der Novelle ist fertiggestellt, momentan läuft das öffentliche Stellungnahmeverfahren.
„Den Müllberg, den wir unseren nachfolgenden Generationen hinterlassen, muss schleunigst kleiner werden. Größtes Problem ist dabei der anfallende Plastikmüll, der eine enorme Belastung für unsere direkte Umwelt aber vor allem auch für die Weltmeere, in die, laut Schätzungen des WWF, jährlich bis zu 12,7 Millionen Tonnen Plastik gelangen“, betont Umweltlandesrat Stefan Kaineder.
Klare EU-Vorgaben geben den Weg vor
Die am 16.1.2018 beschlossene europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft 1, wonach sämtliche Plastikverpackungen in Europa bis 2030 wiederverwertbar werden sollen, gibt klare Verpflichtungen vor. Die Ziele der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019, fordert ebenfalls vermehrte Anstrengungen der Mitgliedsstaaten, um Einwegkunststoffe aus unserer Umwelt und Natur zu verbannen.
Daran knüpfen auch wesentliche Neuerungen in der Oö. AWG Novelle an:
- Abfallvermeidung bei Großveranstaltungen
- Selbstverpflichtung Land OÖ zur Vermeidung von Einwegkunststoffverpackungen und Einweg-Getränkeverpackungen
- Aktionsprogramm gegen Lebensmittelverschwendung
Abfallvermeidung bei Großveranstaltungen
Tausende Veranstaltungen finden jedes Jahr statt. Damit verbunden ein großer Abfallberg, der durch die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einweggeschirr und -gebinde anfällt. Auch wenn bereits hunderte Veranstaltungen in Oberösterreich zu Green Events wurden, also bestmöglich umweltverträglich ausgerichtet werden, gilt es im Sinne der Abfallvermeidung hier anzusetzen.
„Seit 15 Jahren gehen wir mit dem Klimabündnis OÖ einen konsequenten Weg in Richtung nachhaltiger Veranstaltungen mit dem Green Events-Programm. Mit der Novelle zum AWG gibt es nun erstmals verbindliche Vorgaben zur Verkleinerung der anfallenden Müllberge bei Großveranstaltungen und damit eine wichtige Weichenstellung hin zu umweltfreundlichen Events. Wenn sie so wollen, wird mit dem neuen Gesetz jede große Veranstaltung automatisch zum GreenEvent. Zumindest was den Abfall betrifft“, so Umweltlandesrat Kaineder.
Verbindliche Vorgaben zur Abfallverkleinerung
Große Abfallmengen sollen zukünftig durch die Verpflichtung zur Verwendung von Mehrwegprodukten bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Besucher reduziert werden. So erfolgt die Ausschank von Getränken etwa ausschließlich in Mehrweggebinden, die Ausgabe von Speisen in Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck (oder in Geschirrersatz aus Papier und Karton). Getränke, die ausschließlich in Einweggebinde verfügbar sind, müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden.
Eine Erleichterung gilt für Veranstaltungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und für vorwiegend von ehrenamtlichen Helfern organisierte Veranstaltungen (Feuerwehrfest, Rot-Kreuz-VA..). Die Mehrwegpflicht gilt hier erst ab einer größeren Teilnehmerzahl (ab 600 Personen).
Ab einer Teilnehmerzahl von 2.500 Personen muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden.
Landesrat Kaineder dazu: „Für Städte oder Regionen sind Veranstaltungen eine Visitenkarte – nun sollen sie vermehrt auch eine Visitenkarte der Nachhaltigkeit sein. Landesweit arbeiten zahlreiche engagierte Menschen, um die Ausrichtung von Festen und Veranstaltungen zu ermöglichen. Jahr für Jahr ziehen diese hunderttausende Menschen an, sie haben eine große wirtschaftliche, aber auch soziale und kulturelle Bedeutung. Mit Beratung und Unterstützung sollen diese einzigartigen Veranstaltungen nun auch noch umwelt- und klimafreundlicher werden.“
Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Einwegkunststoffverpackungen
Mit gutem Beispiel voran gehen will das Land Oberösterreich künftig in Sachen Vermeidung von Einwegkunststoffverpackungen und -getränkeverpackungen. Bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien und Gebrauchsgütern soll durch eine freiwillige Selbstverpflichtung eine möglichst geringe Umweltbelastung erreicht werden und ein positives Beispiel gesetzt werden. Möglichst vermieden werden sollen Verpackungen aus Einwegkunststoff (für Lebensmittel, Getränke, Büromaterialien, etc.) und Einweg- Getränkeverpackungen (etwa Glas, Alu).
Krisensicherheit
Zur Verbesserung der Krisensicherheit soll der LAV in Abstimmung mit dem BAV und den Städten ein Konzept zum Betrieb der ASZ in Katastrophenfällen erstellen. Dieses wird anschließend von der Landesregierung genehmigt. Die Landesregierung ist zur näheren Ausgestaltung des Konzeptes mit Verordnung ermächtigt. Den BAVs obliegt dann die Pflicht zum Betrieb der ASZ gemäß dem Konzept im Katastrophenfall.
3-Punkte-Plan auf Bundesebene
Auch auf Bundesebene sind weitreichende Regelungen angedacht. Um der Plastik-Flut endlich Herr zu werden, hat Zukunftsministerin Leonore Gewessler einen „3-Punkte-Plan“ entwickelt. Der Plan sieht erstens vor, dass der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen sukzessive mit vorgegebenen Quoten erhöht wird. Zweitens soll auf Einweggetränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Dosen ein Pfand eingehoben werden. Gemeinsam mit Herstellern, Handel, Entsorger usw. wird ein Modell im Klimaschutzministerium erarbeitet. Drittens sollen auch die Verursacher wie Produzenten und Importeure einen Beitrag leisten.
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