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Handel darf am 12. und 19. Dezember bis 19 Uhr öffnen

Nora Heindl, 11.12.2020 14:59

OÖ. Oberösterreichs Handel darf an den verbleibenden Einkaufssamstagen vor Weihnachten, 12. und 19. Dezember, bis 19 Uhr öffnen. Die Verlängerung der Öffnungszeiten wurde durch eine Verordnung des Landes OÖ rechtlich umgesetzt. Für die Mitarbeiter zählt die längere Arbeitszeit als Überstunde, sie erhalten somit einen 100-prozentigen Gehaltszuschlag.

 (Foto: Weihbold)
(Foto: Weihbold)

„Der neuerliche Lockdown vom 15. November bis 6. Dezember hat insbesondere auch den heimischen Handel in der umsatzstarken Vorweihnachtszeit hart getroffen. Daher ist es erfreulich, dass sich die Sozialpartner auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten im Handel an den beiden verbleibenden Einkaufssamstagen vor Weihnachten geeinigt haben: Morgen, 12. Dezember, und am 19. Dezember können Handelsbetriebe um eine Stunde länger offenhalten, also jeweils bis 19 Uhr. Dies wurde heute durch eine Verordnung des Landes OÖ rechtlich umgesetzt“, erklärt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner.

100 Prozent-Zuschlag für Mitarbeiter

Die Verlängerung der Öffnungszeiten bringe gleich einen mehrfachen Nutzen: „Diese Erweiterung der Öffnungszeiten bringt den Handelsbetrieben in Oberösterreich die Chance, die restliche Vorweihnachtszeit umfassender als sonst zu nutzen, um so die bisherigen Umsatzausfälle durch den Lockdown zumindest teilweise wieder aufzuholen“, erläutert Landesrat Achleitner. Für die Mitarbeiter zählt die längere Arbeitszeit jeweils als eine Überstunde, sie erhalten somit einen 100-prozentigen Gehaltszuschlag. „Darüber hinaus können damit auch die Kundenströme entflochten und so das Gedränge in den Geschäften verringert werden, was wiederum das Abstandhalten erleichtert“, betont Landesrat Achleitner.

„Damit ist die Öffnungszeiten-Verlängerung im Handel am 12. und 19. Dezember eine sinnvolle Kompromiss-Lösung für die Betriebe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gesundheit“, hebt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner hervor.


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