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Deutschkenntnisse für OÖ. Wohnbeihilfe: EuGH-Generalanwalt sieht Rechtsverstoß

Online Redaktion, 03.03.2021 11:26

OÖ. Für den Bezug einer Wohnbeihilfe in Oberösterreich müssen Nicht-EU-Bürger Deutschkenntnisse nachweisen. Nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischer Gerichtshofs (EuGH) verstößt diese Regelung aber gegen EU-Recht. 

Symbolfoto (Foto: Michael Dechev/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: Michael Dechev/Shutterstock.com)

Dem vorangegangen ist ein Rechtsstreit mit einem türkischen Staatsangehörigen, der zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrscht, aber ohne Sprachprüfung über keinen Nachweis darüber verfügt und daher auch keine Wohnbeihilfe mehr bekommt. Dieser machte vor Gericht geltend, dass die Voraussetzung des Nachweises gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Das Landesgericht Linz hat den EuGH um Auslegung ersucht.

Die Wohnbeihilfe sei eine „Kernleistung“ im Sinne der EU-Richtlinie, argumentierte der EuGH-Generalanwalt. Nach der Richtlinie seien die EU-Mitgliedstaaten angehalten, langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz im Sinne des nationalen Rechts wie eigene Staatsangehörige zu behandeln.

Haimbuchner: „Wer Leistung bezieht, muss zeigen, dass er Teil sein will“

Der zuständige Wohnbau-Landesrat LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) zeigt sich in einer ersten Reaktion gelassen: „Die vom Generalanwalt der EU veröffentlichte Empfehlung nehmen wir im Wissen zur Kenntnis, dass es sich noch um keine endgültige Entscheidung des EuGH handelt. Bis es so weit ist, bleiben wir im Vertrauen auf unsere guten Argumente gelassen.“ Für ihn sei klar: „Wer in Oberösterreich eine geförderte Wohnung oder Wohnbeihilfe beziehen will, muss zeigen, dass er Teil unserer Gesellschaft werden möchte. Und der Nachweis von Deutschkenntnissen ist dafür ein geeignetes Mittel. Das ist nicht diskriminierend, sondern eine Selbstverständlichkeit.“

Grüne sehen sich bestätigt

Die Grünen hingegen sehen sich bestätigt. „Schon mein Vorgänger in der oö. Landesregierung und der aktuelle Sozialminister Rudi Anschober hat die Festschreibung der schwarz-blauen Landesregierung von Erfordernissen eines Nachweises von Deutschkenntnissen für den Bezug der Wohnbeihilfe in Oberösterreich durch Drittstaatsangehörige aufs Schärfste kritisiert und in einem Rechtsgutachten festgehalten, dass diese Lösung EU-rechtswidrig sei“, so Landessprecher Landesrat Stefan Kaineder.


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