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Online Redaktion, 03.05.2021 19:22

WIEN/OÖ/NÖ. In einer Nationalrats-Sondersitzung wurde am Montag die Gleichstellung von Geimpften mit genesenen und getesteten Personen beschlossen. Außerdem: Die Testpflicht am Arbeitsplatz wird erweitert, künftig gibt es bei Apotheken zehn statt fünf Covid-Selbsttests pro Monat.

Nationalrats-Sondersitzung am 3. Mai. (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf)
Nationalrats-Sondersitzung am 3. Mai. (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf)

Eine Abänderung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes stand am Tagesordnungspunkt der Sondersitzung im Nationalrat. Durch die von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Änderungen, auch mit Zustimmung der SPÖ, werden sich geimpfte Personen im Hinblick auf die ab 19. Mai geplanten Öffnungsschritte Eintrittstests wie etwa für den Besuch von Lokalen, von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie beim Friseur ersparen. Als Nachweis soll vorerst der Gelbe Impfpass aus Papier gelten, die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Ab Juni soll es dann den digitalen Nachweis geben - für Personen ohne Smartphone oder dem Wunsch nach einer analogen Lösung sind Alternativen geplant.

Die Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen, die auch eine Voraussetzung für den „Grünen Pass“ ist, wurde eigentlich schon vor einigen Wochen im Rahmen eines Gesetzespakets im Nationalrat beschlossen. Sie scheiterte aber im Bundesrat.

Erweiterte Testpflicht am Arbeitsplatz

Per Verordnung kann es aber künftig auch zu einer schärferen Testpflicht am Arbeitsplatz kommen - etwa wenn es wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona bestehe, also zum Beispiel auch in Büros, wenn mehrere Personen im Raum sind. Der Arbeitgeber muss dabei die Durchführung der Tests vor Ort oder außerhalb wie in Teststraßen ermöglichen. Die Möglichkeit, alternativ eine FFP2-Maske tragen zu können, entfällt. Details bezüglich Art der Tests, oder der Gültigkeitsdauer müssen erst in der Verordnung festgelegt werden. Die Testpflicht am Arbeitsplatz wird als Auflage im Maßnahmengesetz definiert. 

Ab Juni zehn Selbsttest in der Apotheke pro Monat

Neu ist auch: Ab 1. Juni können in Apotheken an jeden Versicherten zehn Gratis-Antigentests pro Monat - statt wie bisher fünf Stück - ausgeben werden. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von Tests in den Apotheken wird bis 31. August 2021 verlängert. Ein im Gesundheitsausschuss dazu eingebrachter Antrag der Regierungsparteien, der vier Sozialversicherungsgesetze abändert, wurde auch vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Die Novelle des Epidemiegesetzes und Covid-19-Maßnahmengesetzes soll mit 19. Mai, also am Tag der Öffnungen, in Kraft treten. 


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