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„Ein Sommer wie damals“: Deutliche Erleichterungen ab 10. Juni, ab 1. Juli keine Einschränkungen mehr außer 3G-Regel

Jürgen Affenzeller, 28.05.2021 12:28

OÖ/Ö. Bundesregierung, Landeshauptleute und Experten präsentierten am Freitag deutliche Erleichterungen ab 10. Juni wie etwa die spätere Sperrstunde in der Gastronomie (24 statt 22 Uhr). Ab 1. Juli fallen die meisten verbliebenen Einschränkungen, gute Nachrichten etwa für Heiratswillige, Musikkapellen und die Nachtgastronomie.

Ab 1. Juli soll das normale Leben etwa bei Hochzeitsfeiern zurückkehren. (Foto: Shutterstock / mambographer)

„Es gibt in allen Bereichen eine positive Entwicklung, 3,5 Millionen Menschen sind erstgeimpft in unserem Land“, begründete Bundeskanzler Sebastian Kurz die Entscheidung auf breiter Ebene, weitere Öffnungsschritte zu setzen.

„Es ist eigentlich wieder ein Sommer wie damals, die einzige Einschränkung wird der 3G (Geimpft, Genesen, Getestet)-Nachweis sein“, betont Vizekanzler Werner Kogler. „Ich kann etwa die Fußball EM beim Lieblingswirten mit Freunden genießen.“

Das ist in den einzelnen Sparten ab 10. Juni geplant:

Gastronomie:

  • Die bisherige Sperrstunde von 22 Uhr wird auf 24 Uhr erweitert ab 10. Juni
  • Indoor werden ab 10. Juni 8 statt vier Personen an einem Tisch sitzen können
  • Outdoor sind 16 statt bisher 10 Personen auf einem Tisch erlaubt, plus die dazugehörigen Kinder
  • Die Mitarbeiter müssen künftig einen 3G-Nachweis nachweisen

Kultur und Veranstaltungen:

  • Outdoor sind ab 10. Juni max. 3000 Personen erlaubt, Indoor max. 1.500 Personen
  • Maximal 75 Prozent der Plätze (bisher 50 Prozent) dürfen in Sachen Auslastung im Kulturbereich belegt werden

Öffis/Busreisen:

  • Bisher war die Auslastung von 50 Prozent der Sitzplätze erlaubt, in Reisebussen wird diese künftig 100 Prozent sein, es gelten die 3G-Regeln
  • Bei Fahrgemeinschaften nur noch eine Maske vorgeschrieben, wenn die Gruppe größer als 8 Personen ist.

Sport, Freizeit, Wellness:

  • Bisher galt eine Beschränkung von 20 m² pro Gast, diese wird auf 10 m² pro Gast reduziert

Musikvereine/Blasmusik/Chöre:

  • Im Amateurbereich sowie bei professionellen Gruppen gilt ab 10. Juni die 3G-Regel ohne Abstand und Quadratmeter-Regel. Sie werden also behandelt wie Profi-Musiker.

Handel:

  • Die 20m²-Regel fällt, 10 m² pro Kunde künftig

Kontaktbeschränkungen:

  • Bisher waren Treffen von vier Personen indoor und 10 Personen outdoor erlaubt. Das wird analog zur Gastronomie angepasst: 8 Erwachsene indoor, 16 outdoor

Einreisebestimmungen:

Pre Travel Clearance wird es nur noch für Hochinsidenz- und Virusvarianten-Gebiete geben

Das gilt ab 1. Juli 2021:

  • Der Großteil der Einschränkungen fällt, nur noch die 3G-(Geimpft, Genesen, Getestet)-Regel bleibt aufrecht
  • Maskenpflicht nur noch dort, wo es keine 3-G-Regel gibt (Handel, Öffis etc.) aber nicht mehr in der Kultur, Gastronomie, in Hotels etc.
  • Ab 1. Juli sind keine Einschränkungen mehr für die Gastronomie (Sperrstunde) vorgesehen, auch die Nachtgastronomie darf somit im Sommer wieder aufsperren.
  • Bei Veranstaltungen wie Hochzeiten gilt nur noch eine Anzeigepflicht ab 100 Personen und eine Bewilligungspflicht ab 500 Personen

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