Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

LINZ. Nachdem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Wohnbeihilfe in Oberösterreich kein eindeutiges Urteil brachte, ist nun das Landesgericht Linz am Zug. Der Linzer FPÖ-Stadtrat Michael Raml sieht die Entwicklung positiv.

Symbolfoto (Foto: Monster Ztudio/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: Monster Ztudio/Shutterstock.com)

Seit der Reformierung des Wohnbeihilfensystem 2018 müssen Drittstaatsangehörige Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten – neben umfangreichen Erwerbszeiten und einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt. Ob dies rechtmäßig ist, beschäftigte den Europäischen Gerichtshofs. Dessen Entscheidung ist heute gefallen: Die eine Knüpfung von einer Kernleistung „Wohnbauhilfe“ an Deutschnachweisen verstößt gegen Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta. Der EuGH ließ jedoch offen, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine Kernleistung im Sinne des Unionsrechts handelt oder nicht. Dies muss nun das Landesgericht Linz entscheiden.

„Ich interpretiere das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofes so, dass aus unionsrechtlicher Sicht nichts gegen das sinnvolle und gerechte oberösterreichische Beihilfenmodell spricht. Ich gehe davon aus, dass diese Regelung auch vom Landesgericht Linz bestätigt wird“, kommentiert der Linzer FPÖ-Stadtrat Michael Raml das Urteil. „Es ist längst überfällig, dass auch städtische Sozialleistungen an Deutschkenntnisse geknüpft werden.

Mehr Infos und Reaktionen unter www.tips.at/n/536506

 


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden