Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes ermöglicht Strafen bei Littering
OÖ. Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes ist beschlossen. Damit wird künftig jede Veranstaltung zum Green Event und das sogenannte Littering - das achtlose Wegwerfen von Müll kann künftig bestraft werden.
Der Landtag hat eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes nun beschlossen. Damit werden Großveranstaltungen in Oberösterreich zukünftig automatisch zu Green Events, auf denen ein Mehrweg-Gebot gilt. Mit der Novellierung des Gesetzes wird der Grundsatz der Abfallvermeidung im Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene gestärkt. Die europäische Strategie für Kunststoffe gibt vor, dass sämtliche Plastikverpackungen in Europa bis 2030 wiederverwertbar sein sollen. „Den Müllberg, den wir unseren nachfolgenden Generationen hinterlassen, muss schleunigst kleiner werden. Größtes Problem ist dabei der anfallende Plastikmüll, der eine enorme Belastung für unsere direkte Umwelt aber auch für die Weltmeere, in die, laut Schätzungen des WWF, jährlich bis zu 12,7 Millionen Tonnen Plastik gelangen“, so Umweltlandesrat Stefan Kaineder. „Seit 15 Jahren gehen wir mit dem Klimabündnis OÖ einen konsequenten Weg in Richtung nachhaltiger Veranstaltungen mit dem Green Events-Programm. Mit der Novelle zum AWG gibt es nun erstmals verbindliche Vorgaben zur Verkleinerung der anfallenden Müllberge bei Großveranstaltungen und damit eine wichtige Weichenstellung hin zu umweltfreundlichen Events.“
Mehrweggebot bei Veranstaltungen
- Ausschank von Getränken ausschließlich in Mehrweggebinden (Flaschen, Bechern, Gläsern)
- Ausgabe von Speisen ebenfalls in Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck (bzw. in Geschirrersatz aus Papier, Karton und Holz)
- Getränke die ausschließlich in Einweggebinde verfügbar sind, müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden
- Ab einer Teilnehmerzahl von 2.500 Personen muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden.
- Für die Vollziehung gilt die Mitanwendung durch Behörden des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes.
- Folgende Begleitmaßnahmen sind vorgesehen: Bereitstellung von Informationsmaterial und Mustern auf der Homepage, Informationsveranstaltungen für Behörden, Förderungen und Übergangsbestimmungen.
Strafen bei Littering
Ziel ist die Eindämmung von Littering. Littering ist das achtlose Liegenlassen und Wegwerfen von Abfällen. Bei Verstößen gegen die Pflichten zur Sammlung von Altstoffen in geeigneten Sammeleinrichtungen und zur Einbringung von Abfällen in die dafür geeigneten Behälter sollen in Zukunft die Gemeindewachkörper und Aufsichtsorgane Kontrollen durchführen und Strafen verhängen dürfen. Die Gemeinden können selbst entscheiden, ob und welche Personen sie mit der Kontrolle betrauen.
Land OÖ geht als gutes Beispiel voran
Mit gutem Beispiel voran gehen – das will das Land Oberösterreich künftig in Sachen Vermeidung von Einwegkunststoffverpackungen und –Getränkeverpackungen. Bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien und Gebrauchsgütern soll durch eine freiwillige Selbstverpflichtung eine möglichst geringe Umweltbelastung erreicht werden und ein positives Beispiel gesetzt werden.
Möglichst vermieden werden sollen Verpackungen aus Einwegkunststoff (für Lebensmittel, Getränke, Büromaterialien, etc.) und Einweg-Getränkeverpackungen (zB. Plastik, Alu).
Die EU-Vorgaben sind eindeutig: unionsweit soll eine Verringerung der Lebensmittelabfälle um 30 Prozent bis 2025 und 50 Prozent bis 2030 im Einklang mit der Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen erreicht werden.
Mit der neu geschaffenen Möglichkeit, auch auf Landesebene ein Programm zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu erstellen, soll diesem Ziel näher gekommen werden. Im Rahmen der dem Land zukommenden, abfallrechtlichen Regelungskompetenz, soll die Landesverwaltung mit gutem Beispiel voran gehen und Vorbildwirkung im Kampf gegen Lebensmittel im Abfall haben.
Darüber hinaus sind die Vereinfachung der Veröffentlichung des Landes-Abfallwirtschaftsplanes und die Einschränkung der Mengen-Meldeverpflichtung bei Baurestmassen vorgesehen.
Deregulierung und Krisensicherheit
In den letzten Jahren hat sich in der Sperrmüllsammlung die Abgabemöglichkeit im ASZ durchgesetzt. Künftig sollen daher Gemeinden mit diesem Angebot und wenn zusätzlich eine Abholung gegen Anmeldung angeboten wird, ihre Verpflichtung erfüllen können. Die Bekanntgabe von Ort und Zeit für die Abgabe von Abfällen, deren Abholung nicht vorgesehen ist, muss nicht mehr direkt in der Abfallordnung erfolgen, sondern kann etwa die Kundmachung an der Amtstafel oder auf der Homepage der Gemeinde erfolgen.
Zur Verbesserung der Krisensicherheit soll der LAV in Abstimmung mit den BAVs und den Städten ein Konzept zum Betrieb der ASZ in Katastrophenfällen erstellen. Dieses wird anschließend von der Landesregierung genehmigt. Die nähere Ausgestaltung des Konzepts und die Definition der Katastrophenfälle, wird mit einer gesonderten Verordnung der Oö. Landesregierung beschrieben werden.
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