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OÖ. Lithium-Akkus sind mittlerweile in vielen Produkten verbaut. Sie besitzen ein Mehrfaches an Energiedichte im Vergleich zu herkömmlichen Batterien. Da wundert es nicht, dass sie aus Laptops, Smartphones und Kameras nicht mehr wegzudenken sind. Die Experten der AUVA-Landesstelle Linz klären auf, wie man mit Lithium-Akkus richtig umgeht, um Arbeitsunfälle und größere Brandereignisse zu vermeiden.

Beim Gebrauch und der Lagerung von Akkus gibt es einiges zu beachten. Foto: Pexels/Monstera.
Beim Gebrauch und der Lagerung von Akkus gibt es einiges zu beachten. Foto: Pexels/Monstera.

Beim Laden von Lithium-Akkus sollte nur Originalzubehör verwendet werden. Dieses ist auf den Akku abgestimmt und erkennt den aktuellen Ladezustand. Der Akku darf nicht auf brennbaren Unterlagen wie Stoffen geladen werden und auch nicht ohne Aufsicht. Lithium-Akkus sollten vor Überhitzung, zum Beispiel durch direkte Sonneneinstrahlung, geschützt werden.

„In unseren Beratungen und Schulungen unterstützen wir Betriebe dabei, das Risikobewusstsein und das Verantwortungsgefühl der Mitarbeiter zu schärfen, um Unfälle zu vermeiden und somit Krankenstände und Ausfallzeiten zu verhindern“, so Dr. Erhard Prugger, Vorsitzender der AUVA-Landesstelle Linz.

Auf Warnzeichen achten

Lithium-Akkus können durch Risikofaktoren wie schlechte Wärmeableitung, hohe Umgebungstemperaturen und mechanische Belastung (Fall oder Quetschung) ihre Langlebigkeit verlieren. Wenn an den Akkus Verformungen, Sengspuren, Geruch, Erhitzung oder Verfärbung auftreten, sind diese Warnzeichen zu beachten und das Gerät darf nicht in Betrieb genommen werden. In diesem Fall sollte man das Gerät nicht einschalten, vom Strom trennen und an einen brandsicheren Ort bringen.

Nicht jeder Defekt ist von außen zu erkennen. Akkus können auch zeitversetzt anfangen zu brennen. Dies ist bei der Lagerung besonders zu berücksichtigen.

Die richtige Lagerung

Um Unfällen vorzubeugen, sollten im Arbeitsumfeld nur so viele Lithium-Akkus gelagert werden, wie der Tagesbedarf an diesen ist. Eigene Gefahrgutschränke mit beidseitigem Brandschutz und flüssigkeitsdichten Bodenwannen zur Aufnahme von eventuell entstehenden Leckagen brennender Akkus sind zu empfehlen. Einige Hersteller bieten diese auch mit integrierten Systemen zum Aufladen an. Bei der Entsorgung von leeren Akkus ist es ratsam, die Pole durch Aufkleben eines Isolierbandes gegen einen Kurzschluss abzusichern. So wird verhindert, dass die Kontakte nicht vollständig entladener Akkus und Batterien miteinander in Berührung kommen. Weiters sollte in der Entsorgung zwischen defekten und leeren Akkus unterschieden werden.

Ist kein Gefahrgutschrank im Einsatz sollten Lithium-Akkus und Batterien an einem gelüfteten, kühlen Ort gelagert werden. Im Idealfall kann man einen Warnhinweis „von Hitzequellen fernhalten“ hinzufügen. Die Aufbewahrung darf nur in Bereichen mit Brandmeldeanlagen erfolgen, bei größeren Mengen empfiehlt es sich, den Aufbewahrungsort in den Brandschutzplan miteinzuschließen. Sicherheitsabstände zu anderen brennbaren Materialien sind einzuhalten. Im tatsächlichen Falle eines Brandes unbedingt die Feuerwehr verständigen, da es zum Austritt von giftigen Gasen kommen kann. Diese können im Ernstfall schwere Verletzungen verursachen.

AUVA-Service

  • Vielfältige Präventionsangebote
  • Schnelle Rechtsauskünfte, Beratung und Unterstützung nach einem Arbeitsunfall
  • Schutz vor Schadensersatzforderungen für Arbeitgeber
  • Spitzenbehandlung in eigenen UKH und Reha-Zentren
  • Angebote zur beruflichen Rehabilitation und Umschulung
  • Leistung von finanziellen Entschädigungen

Informationen und Beratung:

AUVA-Landesstelle Linz

Tel. 05/9393-32701

LUV@auva.at

www.auva.at


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