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LINZ. Eine geplante Umwidmung von rund 4.500 m² Grünland in Bauland im südlichen Bereich des Modelflugplatzes stößt bei Oberösterreichs Umweltanwalt Martin Donat sauer auf.

Eine geplante Umwidmung von rund 4.500 m² Grünland in Bauland im südlichen Bereich des Modelflugplatzes stößt bei Oberösterreichs Umweltanwalt Martin Donat sauer auf. (Foto: Umweltanwaltschaft)

Die Stadt Linz beabsichtigt die Änderung der Widmung im Bereich des Modellflugplatzes. Eine rund 4.500 m² große Fläche soll dabei von der Widmung „Grünland-Grünzug“ in „Betriebliche Funktion“ geändert werden.

„Umwidmung steht im Widerspruch zu den Zielen der Stadt“

Die Oö. Umweltanwaltschaft spricht sich gegen die geplante Umwidmung aus. „Am ohnehin durch Nutzungen intensiv in Beschlag genommenen rechten Donauufer im Bereich Lustenau stellt die Landzunge zwischen Donau-Hauptgerinne und Hafenbereich einen Restgrünbereich dar – auch wenn dort eine Nutzung als Modellflugplatz und Schiffsländen vorhanden ist – der das Ufer optisch und funktional gliedert, harte Sichtbeziehungen verschattet und für Fische und andere aquatische Organsimen den „Flaschenhals“ des Zugangs in den Hafenbereich zumindest einseitig erleichtert. Dass auch der Hafenbeckenbereich eine ökologische (Rest-)Funktion hat, beweisen die im Zuge der Teilbeckenverfüllungen im Hafen von Seiten der Gewässerökologie eingeforderten Kompensationsmaßnahmen“, heißt es in der schriftlichen Begründung von Umweltanwalt Martin Donat, die Tips vorliegt. 

Die geplante Umwidmung stehe auch im Widerspruch zu den Zielen der Stadt Linz, die sogar im Industriegebiet des Voest-Areals sinnvoller Weise eine Uferstreifenbereich für die Bestockung ausgewiesen hat: „Die hier geplante „Erosion von natürlichen Rest-Uferstrukturen“ ist daher nicht hinnehmbar, sondern natürliche Uferstrukturen sollten verstärkt werden. Überdies ist nicht klar, wie funktional auf Teilflächen eine Baunutzung im EG und eine Grünlandnutzung im 1. OG bewerkstelligt werden soll und tatsächlich umgesetzt wird“, so die Umweltanwaltschaft.

Der Linzer Gemeinderat, der diesen Beschluss fällen muss, wird von der Umweltanwaltschaft aufgefordert, von dieser Widmungsänderung Abstand zu nehmen.


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