
Ö/OÖ. Die steigenden Energiepreise machen den Menschen zu schaffen. Die Bundesregierung hat daher am Freitag ein Maßnahmenpaket angekündigt. Enthalten ist auch ein Energiekostenausgleich, durch den fast alle Haushalte einmalig 150 Euro erhalten sollen.
1,7 Milliarden Euro Volumen hat das Paket, darin enthalten sind bereits beschlossene Maßnahmen wie die Aussetzung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags.
Der neue Energiekostenausgleich beläuft sich auf gesamt rund 600 Millionen Euro. Konkret sollen alle Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalte mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage profitieren, aktuell liegt diese bei 5.670 Euro brutto monatlich. Darüber hinaus wird die bereits im Dezember beschlossene Einmalzahlung für besonders bedürftige Menschen verdoppelt. Diese betrage nun 300 statt 150 Euro, so Nehammer. „In Summe werden auch hier 100 Millionen Euro in die Hand genommen“, sagte Nehammer.
Als Unterstützung für Unternehmen solle geprüft werden, ob die Vorausvergütung der Energieabgaben im Rahmen der Energieabgabenvergütung vorverlegt und auf 25 Prozent erhöht werden kann, heißt es.
OÖ: Heizkostenzuschuss erhöht
Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer begrüßen das Maßnahmenpaket des Bundes, um die Teuerung im Energiesektor auszugleichen. Oberösterreich hat bereits im Herbst die Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf 175 Euro beschlossen. Dieser kann ab Dienstag, 1. Februar, in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
„Es ist unsere Verantwortung, jenen Menschen zu helfen, die aus welchem Grund auch immer, aktuell in einer finanziellen Notsituation sind. Deshalb begrüßen wir die Maßnahmen des Bundes und greifen den betroffenen Landsleuten mit der kräftigen Erhöhung des Heizkostenzuschusses zusätzlich unter die Arme“, so Stelzer und Hattmannsdorfer.
Der Heizkostenzuschuss kann ab Dienstag, 1. Februar, bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Antragsfrist läuft bis 9. Mai 2022. Die Bewertung der sozialen Bedürftigkeit richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Bei Alleinstehenden liegt der Grenzwert beispielsweise bei 950 Euro, bei Ehepaaren bei 1.500 Euro (Erhöhung um 380 Euro pro Kind).
Achleitner: Entlastung auch für Betriebe rasch umsetzen
Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner begrüßt die Ankündigung des Bundes auch als eine wichtige Kaufkraftstärkung, die auch der heimischen Wirtschaft zugutekomme. „Gerade die produzierenden Betriebe leiden jedoch ebenfalls massiv unter den hohen Energiepreisen, daher ist es wichtig, dass es auch hier rasch zu einer Entlastung kommt. Die von der Bundesregierung angekündigte Vorziehung und Erhöhung der Energieabgaben-Vergütung wäre ein wichtiger Schritt dazu. Auch die geplante Einrichtung eines Transformationsfonds, mit dem alle Unternehmen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützt werden, sollte schnell umgesetzt werden“, so Achleitner.