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LINZ. Der Oberste Gerichtshof entschied in der Causa Swap 4175 zugunsten der Stadt Linz und bestätigte damit das Urteil des Handelsgerichts in erster Instanz und das des Oberlandesgerichts in zweiter Instanz. Demnach ist der Vertrag zu dem Zins-Swap im Februar 2007 definitiv nicht rechtsgültig zustande gekommen. 

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Foto: titus sung/EyeEm/stock.adobe.com)
Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Foto: titus sung/EyeEm/stock.adobe.com)

Beim Swap-Prozess handelt es sich um einen Rechtsstreit in Höhe von rund 500 Millionen Euro zwischen der Stadt Linz und der Bawag. Das Verfahren zieht sich seit 2013 hin, die Tips berichtete mehrfach dazu.

Bürgermeister Luger und Stadträtin Schobesberger sind erleichtert

„Für die Linzer Bürgerinnen und Bürger bin ich erleichtert über dieses Urteil. Ich war seit jeher überzeugt, dass die Rechtsposition der Stadt Linz hält und bin froh, dass dieser langwierige Rechtsstreit nun von der höchsten Instanz in unserem Sinne beendet wurde. Mein Dank gilt unserem Anwaltsteam um Dr. Gerhard Rothner, welches uns über die Jahre hinweg begleitet hat“, nimmt Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zum OGH-Urteil Stellung. Die Linzer Stadträtin Eva Schobesberger (Grüne) kommentiert: „Dass sich die Rechtsmeinung der Stadt Linz durchgesetzt hat, ist sehr erfreulich und eine Erleichterung“.

BAWAG will Schadenersatzansprüche gegebenenfalls gerichtlich verfolgen

Als Folge des Urteils wird die Bawag ihre derzeit gegen die Stadt Linz gebuchte Forderung zur Gänze, das heißt in Höhe von 254 Millionen Euro, bilanziell abschreiben. Diese Abschreibung hätte jedoch keine Auswirkungen auf die Kapitalausschüttungspläne, da die Bank die Auswirkungen im Hinblick auf ihre aufsichtsrechtlichen Eigenmittel in den Vorjahren vollständig berücksichtigt habe. Die Bawag äußert sich folgendermaßen zum Urteil: „Es wurde keine Entscheidung im Hinblick auf gegenseitige Ansprüche getroffen. Die Bawag will Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Linz gerichtlich verfolgen, sofern keine vernünftige Einigung erzielt werden kann. Leider hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass der abgeschlossene Vertrag mit der Stadt Linz unwirksam ist. Es ist nun an der Zeit dieses Kapitel abzuschließen und in die Zukunft zu blicken. Ich hoffe, dass vernünftige Parteien zusammenkommen, um sich über offene Schadenersatzansprüche zu einigen“, kommentiert CEO Anas Abuzaakouk die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

„Stadtsenat sollte von den Anwälten der Stadt beraten werden“

Stadtrat Michael Raml (FPÖ) nimmt in einer Aussendung Stellung: „Das Urteil zugunsten der Stadt Linz ist natürlich erfreulich, weil es unsere Rechtsposition nach fast zehn Jahren Rechtsstreit bestätigt. Die FPÖ war immer von der Unwirksamkeit des Swap-Geschäfts überzeugt. Offen bleiben aber noch potentielle wechselseitige Schadenersatzansprüche zwischen der Stadt Linz und der Bawag. Der Stadtsenat sollte daher von den Anwälten der Stadt in seiner kommenden Sitzung am Donnerstag über die weitere Vorgangsweise beraten werden“, so Raml abschließend.


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