
LINZ/WIEN. Das Oberlandesgericht Wien gab am Mittwoch bekannt, dass es das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, wonach das verlustreiche Swap-Geschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag für ungültig erklärt wurde, bestätigt hat. Bürgermeister Klaus Luger ortet einen „weiteren Etappensieg für die Stadt Linz“.
Auch das Oberlandesgericht (OLG) kam zur Auffassung, dass der Vertrag „nie Bestand gehabt hat“, wie es in einer Aussendung am Mittwoch hieß. Die Bawag hatte Berufung gegen das Teilurteil beim OLG eingereicht.
Die Kernbotschaft des Gerichtes: Zum verhängnisvollen „Swap 4175“ habe der Linzer Gemeinderat „überhaupt nichts getan“ obwohl es in dessen Zuständigkeit gefallen wäre, da finanzielle Schwellen überschritten wurden. Wegen des hohen Wertes der beiden Wettpositionen fiel das Geschäft laut OLG in die Zuständigkeit des Gemeinderates.
Demnach hätte der Vertrag zu dem so genannten Zins-Swap aus dem Februar 2007 niemals ohne einen Beschluss des Linzer Gemeinderates geschlossen werden dürfen. Ein allgemein gehaltener Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2004 sei demnach nicht ausreichend gewesen, um den Abschluss dieser Zinswette durchzuführen
Bawag klagte auf 418 Millionen Euro
Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision an den Obersten Gerichtshof wegen der Bedeutung der zu lösenden Rechtsfragen zugelassen.
Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 am Ende auf mehrere Hundert Millionen Euro an, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Bawag klagte auf die Zahlung von 418 Millionen Euro. Der Rechtsstreit läuft seit 2011.
Bürgermeister Luger: „Etappensieg für die Stadt Linz“
Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger in seiner ersten Reaktion: „Dieses Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt die Stadt Linz in ihrer seit jeher vertretenen Rechtsposition ganz eindeutig, dass das Geschäft von vorneherein unwirksam war. Das Urteil stellt einen weiteren Etappensieg für die Stadt Linz dar. Aufgrund des hohen Streitwerts ist mit einer Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Wege einer Revision zu rechnen. Angesichts der aktuellen Entscheidung sehen wir diesem Rechtsmittel mit großer Zuversicht entgegen. Wir sind überzeugt, dass die vom Anwaltsteam der Stadt Linz um Dr. Gerhard Rothner vertretene Rechtsansicht über alle Instanzen hinweg halten wird und der Swap-Vertrag aus dem Jahr 2007 nichtig ist.”