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OÖ. In Österreich wurden seit Jahresende bei mehreren Wildvögeln Fälle der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) festgestellt. Auch ein Großteil Oberösterreichs wird mit Stand 4. Jänner als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen. In diesen Gebieten muss Geflügel ab kommender Woche bis auf Weiteres in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen mit mehr als 50 Tieren.

Symbolfoto (Foto: rbkelle/stock.adobe.com)
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In Tschechien mussten zuletzt wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs hunderttausende Tiere getötet werden. Am 30. Dezember wurde in Wien ein Fall von Geflügelpest bei einem Schwan festgestellt, seitdem mehren sich die Nachweise bei tot aufgefundenen Wildvögeln auch in Niederösterreich, in allen Fällen der Suptyp H5N1.

„Aufgrund der nun in Österreich nachgewiesenen Fälle erfordere die Situation die rechtliche Anpassung der Biosicherheitsvorschriften für Geflügelhalter in Österreich“, teilt die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) mit.

Stallpflicht in weiten Teilen Oberösterreichs

Laut Büro von Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) gibt es bislang noch keinen Fall von Geflügelpest in OÖ. Ein Großteil Oberösterreichs ist aber als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ eingestuft (se. Grafik). In diesen Regionen muss Geflügel ab der kommenden Woche bis auf Weiteres in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird in den kommenden Tagen erlassen.

Im übrigen Gebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw.

Tote Wildvögel melden

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Auch wenn das Risiko einer Übertragung auf den Menschen sehr gering ist, sollten tot aufgefundene Tiere nicht berührt und vor Ort liegen gelassen werden.

Langer-Weninger: Landwirtschaftliche Betriebe gut vorbereitet

Auch Landesrätin Langer-Weninger (ÖVP) verweist auf das sehr geringe Risiko einer Übertragung für Menschen. „Auch eine Übertragung des Virus durch Lebensmittel ist ausgeschlossen. Dennoch ist Vorsicht geboten, um die Vogelgrippe nicht in Hausgeflügelbestände einzuschleppen. Gerade Wildgeflügel stellt eine potenzielle Gefahr dar: Daher verendete Wasser- oder Raubvögel keinesfalls berühren, sondern den Fundort umgehend der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden.“

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Oberösterreich seien gut vorbereitet, so Langer-Weninger: „Sie wissen, was zu tun ist und achten auf die strenge Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört etwa das Tragen einer Schutzkleidung und die gründliche Desinfektion von Schuhen vor dem Betreten des Geflügelstalls. So kann das Risiko einer Einschleppung in den Betrieb minimiert werden.“

Mehr Infos gibt’s auf der Website des Gesundheitsministeriums bzw. bei der AGES.

 


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