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Linzer Hochhaus-Projekt „Quadrill“: Landesverwaltungsgericht sieht keine UVP-Pflicht

Online Redaktion, 17.01.2023 11:46

LINZ. Nach einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zum Hochhaus-Projekt „Quadrill“ – die Bürgerinitiative „Tabakfabrik - wir reden mit“ sieht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig - ist nun das Urteil da.

Bauprojekt "Quadrill" - Rendering (Foto: Zechner & Zechner ZT GmbH)
Bauprojekt "Quadrill" - Rendering (Foto: Zechner & Zechner ZT GmbH)

„Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich sieht keine UVP-Pflicht und weist die Nachbarbeschwerden als unbegründet ab“, teilt das Gericht am Dienstag mit.

Im September 2022 fand beim Landesverwaltungsgericht OÖ eine Verhandlung statt, bei der die Bürgerinitiative „Tabakfabrik – wir reden mit“ ihre Gründe vorgelegt hatte, wonach für das Hochhaus-Projekt „Quadrill“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig wäre.

„Kein UVP-Tatbestand“

„Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und der mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass die Beschwerden abzuweisen waren“, teilt das Gericht am Dienstag mit. Das Ergebnis der Prüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) der Oö. Landesregierung als zuständige Behörde habe ergeben, dass aus Sicht der Landesregierung „keinen UVP-Tatbestand erfülle“, die rechtliche Schlussfolgerung des Magistrats Linz, dass keine UVP-Pflicht bestehe, sei korrekt gewesen. Das Landesverwaltungsgericht schloss sich an, „eine UVP-Pflicht für das gegenständliche Bauvorhaben war nicht erkennbar“, so die Begründung. „Die beantragte Projektgröße erreichte nicht die gesetzlichen UVP-Schwellenwerte.“

„Wollen Bebauungsplan vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen“

Die Bürgerinitiative „Tabakfabrik - wir reden mit“ erfuhr durch Anfragen von Journalisten von der Entscheidung. Verärgert über diese Vorgehensweise zeigt sich Brita Piovesan, Sprecherin der Initiative: “Es ist beschämend und symptomatisch für diese Stadt, wie auf allen Ebenen mit engagierten Bürgern umgegangen wird.” Auch sei es enttäuschend, dass der Richter die Beschwerde nicht dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt habe. Für die Anrainer sei nun die Frage, was man noch tun könne. „Der Bebauungsplan ist und bleibt gesetz- und verfassungswidrig. Davon sind wir überzeugt. Der einzige und letzte Schritt, den wir nun setzen können, ist den 'maßgeschneiderten Bebauungsplan' vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen“, so Piovesan. Sie werde mit rund 600 Anwohnern und dem Anwalt der Initiative die weitere Vorgehensweise besprechen.

Auch lesen:

Quadrill-Hochhaus: Anrainer reichen Beschwerde gegen Baubescheid ein

UVP-Pflicht zu „Quadrill“-Hochhaus wurde verhandelt


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