NÖ/OÖ. Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. Details finden sich auf der Internetsite der Arbeiterkammer.
Jugendliche Lehrlinge dürfen prinzipiell bis zum Alter von 18 Jahren nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Arbeiterkammer informiert im Internet über die Details.
Abweichungen
In bestimmten Fällen sind Abweichungen von der Normalarbeitszeit erlaubt, etwa um eine längere Freizeit zu erreichen:
So wäre es erlaubt, wenn man am Freitag früher Schluss macht und dafür an den anderen Tagen 9 Stunden arbeitet. Wenn die tägliche Arbeitszeit auf neun Stunden verlängert wird, damit ein Fenstertag eingearbeitet wird und ein extralanges Wochenende entsteht wäre das ebenso in Ordnung.
Die zulässige Wochenarbeitszeit kann also etwas anderes auf die Wochentage verteilt werden, wenn dafür eine längere Freizeitphase herausschaut. Diese muss mit der Wochenfreizeit zusammenhängen, also dem Wochenende oder einer anderen längere Freizeitphase im Laufe einer Woche.
Auch, wenn es der Kollektivvertrag zulässt, kann über einen mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum die Arbeitszeit in einzelnen Wochen auf bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden.
Überstunden
Überstunden sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Wenn sie dennoch Überstunden leisten, gebührt ein Zuschlag von 50 Prozent auf den Normallohn. Kollektivverträge können höhere Überstundenentgelte vorsehen.
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