Kindergärtnerin arbeitet trotz Terrorismus-Verurteilung mit Kindern (Update 10. März, 16 Uhr)

Anna Fessler Tips Redaktion Online Redaktion 10.03.2023 16:05 Uhr

LINZ. Eine Linzer Kindergärtnerin, die rechtskräftig wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung verurteilt wurde, ist weiterhin im Dienst. Die FPÖ bezeichnet diesen Umstand als Skandal und fordert die sofortige Entlassung der Frau.

Wie der Kurier und der ORF berichten, habe die 19-Jährige 2022 auf einer Social-Media Plattform IS-Slogans und Videos von kleinen Mädchen, die Puppen köpften verbreitet. Die verurteilte Türkin arbeitet aber scheinbar noch als Kindergartenhelferin.

FPÖ: „Erwarten sofortige Entfernung aus dem Dienst“

Der FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber meint dazu: „Es ist ein Skandal, dass jemand, der radikalislamische Terrororganisationen wie den Islamischen Staat (IS) unterstützt und deswegen auch rechtskräftig verurteilt wurde, immer noch auf unsere Kinder losgelassen wird. Eine sofortige Entfernung aus dem Dienst erwarten sich alle betroffenen Eltern und nicht die lauwarme Erklärung verschiedener Stellen, man sei nicht zuständig.“ 

Die Abteilung Elementarpädagogik der Bildungsdirektion Oberösterreich gab gegenüber dem ORF an, dass für Personalfragen die jeweiligen Rechtsträger zuständig seien. Eine Antwort auf die Anfrage von Tips an die Abteilung, ob in diesem Fall eine Intervention durch die Bildungsdirektion geplant ist, ist derzeit noch ausständig.

LH-Stellvertreterin Christine Haberlander fordert Gesetzesnovelle

Die Bildungsreferentin des Landes Oberösterreich, LH-Stv. Christine Haberlander, nahm Stellung zum Fall. Dieser zeige, dass aktuell der jeweilige Dienstgeber über eine solche Verurteilung nicht informiert werden muss, was eine Informationslücke offensichtlich mache. Sie sieht die Notwendigkeit gegeben, diese Regelung zu novellieren. „Für mich ist klar, dass niemand mit unseren Kindern und Jugendlichen arbeiten darf, der IS- Ansichten vertritt. Der Schutz unserer Kleinsten muss an oberster Stelle stehen“, so Haberlander.  

Der Rechtsrahmen im Kinderbildungs- und betreuungsgesetz zeige klar, dass die persönliche Eignung gegeben sein muss, wenn man in einer Kinderbildungs- oder betreuungseinrichtung arbeitet. Der Arbeitgeber sei verantwortlich, im Falle einer Nicht-Eignung Konsequenzen zu ziehen. Dafür müsse er aber natürlich informiert sein - in diesem Fall über die Verurteilung Bescheid wissen.

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