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Arbeit und Urlaub kombinieren: MIC ermöglicht Mitarbeitern "Workation"

Anna Fessler, 11.03.2023 10:00

LINZ. Das Software-Unternehmen MIC ermöglicht als einer der ersten Arbeitgeber in Österreich „Workation“. Der Begriff setzt sich aus „work“ und „vacation“ zusammen und beschreibt die Verschmelzung aus Arbeit und Urlaub.

Die MIC Geschäftsleitung: CCO Rainer Roll, CEO Alfred Hiebl, CFO Ursula Schöneborn-Siligan und COO Stefan Derntl (Foto: Hermann Wakolbinger)

Auf den ersten Blick widerspricht sich das: Arbeit und Urlaub. Bei der sogenannten Workation ermöglicht der Arbeitgeber seinen Mitarbeiten die Arbeit an einer beliebigen Destination über einen längeren Zeitraum.

Arbeit und Urlaub an einem beliebigen Ort

Bei dem Modell können Mitarbeiter bis zu einem Monat in Jahr an einem beliebigen Ort arbeiten und ihren Urlaub konsumieren, die Aufteilung der Arbeits- und Urlaubstage obliegt in Abstimmung mit dem Team dem Arbeitnehmer. Beispielsweise können MIC-Mitarbeiter Montag und Dienstag arbeiten und sich den Rest der Woche frei nehmen. Möglich ist auch, sich jeden Nachmittag frei zu nehmen.

500 Mitarbeiter aus 30 Nationen

Das Linzer Software-Unternehmen ist der weltweit führende Anbieter für Softwarelösungen im Bereich Zoll- und Exportkontrolle. Rund 500 Mitarbeiter aus 30 verschiedenen Nationen arbeiten für MIC, die meisten davon am Standort Linz. Wie die Entscheidung für das Arbeitsmodell fiel, erklärt CEO Alfred Hiebl: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Mitarbeiter zwar sehr gerne in Österreich arbeiten, aber dennoch ihre Familien in den Herkunftsländern länger besuchen wollen, als es der gesetzliche Urlaubsanspruch von fünf Wochen im Jahr zulässt. Diesen Wunsch können wir nachvollziehen und haben daher nach einer entsprechenden Lösung gesucht.“

Mit der „Workation“ wurde eine Lösung gefunden, die Resonanz sei bisher sehr positiv ausgefallen. „Die ersten Mitarbeiter haben bereits Workation in Anspruch genommen, für die Sommermonate rechnen wir mit Anfragen von bis zu 15 Prozent der Kollegen.“, sagt Hiebl.

Regeln ähnlich wie für Home Office

Neben dem Besuch der Familie im Herkunftsland könne auch beispielweise eine lang ersehnte Fernreise ein Grund für Workation sein. Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Mitarbeiter können das Modell beantragen, sofern sie die Einarbeitung abgeschlossen haben und ihre Aufgaben sich für Remote-Arbeit eignen. Die Entscheidung liegt bei der Führungskraft, im Wesentlichen gelten die selben Regeln wie für Home Office. Eine stabile Internetverbindung ist natürlich ebenfalls Voraussetzung wie die Einhaltung der Sicherheitsregeln und der Kernzeiten in der Zeitzone des Unternehmens.

Auf rechtliche Aspekte achten

„Die Basis ist aber sicherlich die Vertrauenskultur und Mitarbeiter, die sich dem Unternehmen und ihrer Arbeit verbunden fühlen sowie selbstverantwortlich agieren.“, sagt der MIC-Chef. Eine Herausforderung seien im Vorfeld vor allem steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte gewesen. Hier sei entscheidend ob Workation im Inland, im EU-Ausland oder in Drittstaaten erfolgt.

Grundsätzlich sei man als internationales Unternehmen gewohnt, über Grenzen hinweg mit Kollegen auf verschiedenen Kontinenten zusammenzuarbeiten. „Wir sehen Workation einfach als Weiterentwicklung unserer Unternehmensphilosophie, in der seit jeher Flexibilität, Offenheit und Vertrauen im Mittelpunkt stehen und gelebt werden“, sagt Hiebl.


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