Schwerpunktkontrollen bei Speiseeis: Zwölf Proben in acht Betrieben beanstandet
OÖ. Aufgrund seiner Zutaten und der Herstellung ist Speiseeis als sensibles Produkt einzustufen, weshalb die Oö. Lebensmittelaufsicht jährlich eine Schwerpunktaktion zum Thema „Hygienestatus von Speiseeis“ durchführt. Heuer wurden in 41 Betrieben insgesamt 75 Eisproben gezogen und auf ihren mikrobiologischen Zustand und auf Reinigungs- und Desinfektionsmittelrückstände untersucht. Zwölf Proben in acht Betrieben wurden beanstandet
Landesrat Stefan Kaineder: „Die Anforderungen an Speiseeis sind sehr streng. Allerdings geben Beanstandungen Hinweise auf Hygiene- und Herstellungsmängel und ermöglichen es der Lebensmittelaufsicht als auch den Unternehmerinnen und Unternehmern rasch einzugreifen, um eine hohe Qualität sicherzustellen, damit wir unser Eis genießen können.“
Ergebnisse der Landesschwerpunktaktion
In diesem Jahr wurden vor allem hygienisch sensible Eissorten wie zum Beispiel Eiszubereitungen mit frischen Früchten und Produktgruppen wie Softeis aus Automaten – die bei der Reinigung schwer zugänglich sind – beprobt.
Zwölf Proben in acht Betrieben wurden von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit beanstandet. Dies ergibt eine Beanstandungsquote von 16 Prozent. Dabei wurden in drei Betrieben Mehrfachbeanstandungen festgestellt. Im letzten Jahr wurden sechs Proben beanstandet bzw. betrug die Beanstandungsquote 6,6 Prozent.
Von den zwölf Beanstandungen erfolgten vier aufgrund stark erhöhter Keimgehalte, zwei Proben waren wertgemindert aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit und fünf Proben enthielten Rückstände von Reinigungsmitteln. In einer Probe wurde sowohl eine starke Überschreitung der Keimzahlen, als auch ein Rückstandsnachweis von Reinigungsmitteln festgestellt. Von den beanstandeten zwölf Proben war in vier Fällen Vanilleeis betroffen.
Bei den Eisproben mit Nachweis von Reinigungsmitteln wurden in den Betrieben die Reinigungsmittel falsch angewendet bzw. wurde nicht ausreichend mit heißem Wasser nachgespült.
Die Mängel wurden bei den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht. Gleichzeitig wurde möglichen Ursachen wie verunreinigten Zutaten, unzureichend gereinigten Geräten oder mangelnder Personalhygiene auf den Grund gegangen und entsprechende Maßnahmen gesetzt. Die betroffenen Betriebe müssen ihre Produktionsbedingungen überprüfen und verbessern, auf die Herstellungs- und Lagerungshygiene achten, sowie regelmäßig eigene Kontrollen durchführen.
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