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LINZ. Das Landesverwaltungsgericht hat jenen Bescheid, mit dem der Magistrat Linz die geplante Durchführung der Volksbefragung zum Westring abgelehnt hatte, wegen eines Formfehlers aufgehoben.

 (Foto: Initiative Verkehrswende Jetzt!)
(Foto: Initiative Verkehrswende Jetzt!)

„Soll die Stadt Linz Zuzahlungen und Beihilfen zu Autobahnprojekten, welche auf Linzer Stadtgebiet verlaufen, einstellen und stattdessen die Mittel für eine Verkehrswende zugunsten klima- und umweltfreundlicher Mobilität einsetzen?“ Diese Frage wollte ein Bündnis aus 23 zivilgesellschaftlichen Initiativen als Allianz „Zukunft statt Autobahnbau“ per Volksbefragung beantwortet wissen.

Der Magistrat der Stadt Linz hatte dies aber als unzulässig erklärt, weil, so die Begründung, nur 4.872 der gesammelten knapp 10.000 Unterschriften die Gültigkeitskriterien erfüllen würden.

Das wollte das Bündnis nicht akzeptieren und hatte sich an das Landesverwaltungsgericht gewandt, das im August den Bescheid des Magistrats der Stadt Linz aufhob, wegen Unzuständigkeit des Magistrats. Laut Meinung des Landesverwaltungsgerichts wäre Bürgermeister Klaus Luger selbst für den Bescheid zuständig gewesen.

Luger weist Anschuldigungen als „haltlos“ zurück

Bürgermeister Luger werde jetzt Farbe bekennen müssen, könne sich „nicht weiter hinter seinen Beamten verstecken“, lässt die Initiative wissen.

Dies will Bürgermeister Luger nicht stehen lassen: „Die Aussagen des Vereines, ich hätte mich als Bürgermeister ‚hinter meinen Beamten versteckt‘ weise ich als absolut haltlos und populistisch zurück.“

Die Stadt Linz habe sich „vor Ausstellung des Bescheides im Frühling aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dieser Rechtsmaterie um einen gesetzlich unzureichend und unklar geregelten Bereich handelt, bei der Aufsichtsbehörde – dem Land Oberösterreich – nach deren Rechtsmeinung erkundigt und hat somit stets sorgfältig und korrekt gehandelt. Dass das Landesverwaltungsgericht nun eine andere Meinung vertritt, ist natürlich zu akzeptieren. Auf Basis dieser Entscheidung wurde umgehend eine neuerliche Prüfung vorgenommen und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ein neuer Bescheid erlassen.“

Gegen einen möglichen neuen Bescheid werde die Initiative wieder Einspruch erheben, wegen weiterer Fehler im Bescheid, wurde bereits angekündigt.

 


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