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Nach tödlicher Bissattacke in Naarn: kein generelles Hundehalteverbot für Besitzerin

Anna Fessler, 19.04.2024 10:58

LINZ/NAARN. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Untersagung der Hundehaltung in der Gemeinde Naarn für jene Frau, deren American Staffordshire Terrier eine Joggerin im Oktober 2023 totbissen, großteils bestätigt. Allerdings bedeutet das nach derzeitiger Gesetzeslage kein generelles Hundehalteverbot – die Frau darf also weiter Hunde halten.

Nach dem Bescheid über ein Hundehalteverbot legte jene Hundehalterin, deren "Amstaffs" eine Frau in Naarn totgebissen hatten, Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid nun zu großen Teilen. (Foto: Volker Weihbold)

Nach der tödlichen Hundeattacke in Naarn im Oktober 2023 wurde die Hundehalterin mittlerweile wegen „grob fahrlässiger Tötung“ schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Haft (davon fünf Monate unbedingt) sowie zu Schmerzensgeldzahlungen an den Witwer und den Sohn des Opfers rechtskräftig verurteilt.

Hundehalterin legte Beschwerde gegen Hundehalteverbot ein

Der Bürgermeister der Gemeinde Naarn, Martin Gaisberger, hatte etwa eine Woche nach der Attacke ein Hundehalteverbot verhängt, die Frau dürfte demnach keine Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier halten. Einer der Hunde, welche die 60-jährige Frau totbissen, wurde eingeschläfert, die restlichen Hunde gab die Halterin freiwillig ab. Gegen den Bescheid über das Hundehalteverbot erhob die Frau Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und führte dabei Verfahrensmängel wie die Unrechtmäßigkeit der Untersagung an. Es sei keine nähere Begründung der Prognose erfolgt, kein entsprechendes Ermittlungsverfahren durchgeführt worden, darüber hinaus würden formale Unzulässigkeiten vorliegen.

Landesverwaltungsgericht bestätigte Hundehalteverbot in weiten Teilen

Das Landesverwaltungsgericht hat nun den Bescheid über das Hundehalteverbot bestätigt. Nach den Regelungen des derzeit gültigen Hundehaltegesetzes ist die Haltung eines Hundes zu untersagen, wenn der Halter oder die Halterin nicht in der Lage sind, den Hund so zu halten, dass Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abgewendet werden.

Die Prognoseentscheidung des Landesverwaltungsgerichtes fiel nach einem umfassenden Ermittlungsverfahren samt mündlicher Verhandlung negativ aus: der schwerwiegende Vorfall vom Oktober 2023 sowie die die Verantwortung der Beschwerdeführerin rechtfertige die Annahme, dass die Frau auch künftig nicht in der Lage sei, Hunde so zu halten, dass Gefährdungen oder Belästigungen verhindert werden.

Korrektur in Bezug auf Halteverbot für bestimmte Hunderassen

Korrigiert wurde der Bescheid in Bezug auf die Untersagung der Haltung sämtlicher Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier. Nach derzeitiger Gesetzeslage können derartige Verbote nur im Hinblick auf einen bestimmten Hund ausgesprochen werden. Die Möglichkeit ein generelles Hundehalteverbot oder eines, das nur bestimmte Hunderassen betrifft, zu verhängen, besteht laut dem LVwG nach aktueller Gesetzeslage nicht.

Im derzeitigen Begutachtungsentwurf zur Novelle des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 sind dahingehend Änderungen vorgesehen: der Behörde soll damit künftig die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter ermöglicht werden, wie auch die Abnahme von Tieren.

Auch lesen: Prozess zur tödlichen Hundeattacke in Naarn: Teilbedingte Haftstrafe


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