Stadt Linz prüfte Antrag auf Volksbefragung: Fragestellung unzulässig
LINZ. Das Bündnis „Ja! Zum Grüngürtel“ hat mehr als 7000 Unterschriften für eine Volksbefragung gesammelt und fest damit gerechnet, dass diese noch heuer durchgeführt wird. Nun kam eine Absage vom Magistrat: der Antrag sei unzulässig, Grund ist die Fragestellung.

„Ja! Zum Grüngürtel!“ brachte am 29. April 2025 einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung zu folgender Fragestellung ein: „Soll die Stadt Linz die Verbauung unseres Grüngürtels/unserer Naherholungsräume unterbinden – sowie Zuzahlungen zu allen Autobahnprojekten einstellen und dieses Geld stattdessen für den öffentlichen Verkehr einsetzen?“
Nun meldet die Stadt Linz, dass der zuständige Geschäftsbereich sowie das Präsidium der Stadt Linz die Prüfung abgeschlossen habe. Das Ergebnis: Der Antrag sei aufgrund der unzureichenden Klarheit und Bestimmtheit der Fragestellung als unzulässig zurückzuweisen. Aus der Fragestellung müsse nämlich deutlich erkennbar sein, ob der Gegenstand in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt und um welche Angelegenheit es sich handelt. Aus der Rechtsprechung würden sich dabei strenge Anforderungen ergeben, insbesondere jene des Verfassungsgerichtshofes.
Das sei hier nicht der Fall: „So ist etwa nicht klar, welche Maßnahmen die Stadt Linz im eigenen Wirkungsbereich setzen soll, um die Verbauung des Grüngürtels bzw. der Naherholungsräume zu unterbinden. Es kann aus der Fragestellung daher nicht abgeleitet werden, ob es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches handelt bzw. um welche. Die Fragestellung ist in mehreren Punkten missverständlich und irreführend.“, so die Stadt Linz in einer Aussendung.
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