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LINZ. Der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) musste sich am Freitagvormittag am Landesgericht Linz in der Brucknerhaus-Affäre wegen Untreue verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings brachte die Verhandlung am Freitag noch kein Urteil, die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. 

Klaus Luger am Freitag am Landesgericht Linz. (Foto: VOLKER WEIHBOLD)
Klaus Luger am Freitag am Landesgericht Linz. (Foto: VOLKER WEIHBOLD)

Von 9 bis 12 Uhr war die Verhandlung anberaumt, es ging etwas schneller. Luger muss sich wegen Untreue verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig. Zugegeben hat er aber, das Gutachten in Auftrag gegeben zu haben.

Befragt wurden am Freitag als Zeugen auch ehemaliger Rechtsvertreter, zwei damalige LIVA-Aufsichtsratsmitglieder und der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer der LIVA.

Verhandlung vertagt

Nach den Befragungen entschied die Richterin, dass eine Vertagung notwendig sei, berichten die OÖNachrichten, es müssten weitere Zeugen befragt werden. 

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Luger hatte bekanntlich ein Gutachten beauftragt, das herausfinden sollte, wer beim Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und der Intendanz des Brucknerhauses interveniert und dem gekürten Kandidaten Dietmar Kerschbaum die Fragen im Vorfeld zugespielt hatte.

Im besseren Wissen – er selbst soll die Fragen zum Hearing Kerschbaum zukommen haben lassen. Luger trat am 23. August 2024 als Linzer Bürgermeister zurück.

Diversion gekippt

Der Schaden wird mit 19.061,15 Euro angegeben. Eine Diversion wurde zuvor vom Oberlandesgericht gekippt. Der Richtersenat entschied, dass Schadensgutmachung und die Zahlung des Geldbetrags von 20.000 Euro „der Öffentlichkeit kein ausreichendes Signal“ vermitteln, dass jeder die Gesetze einzuhalten hat.

Auch lesen: Diversion für Linzer Ex-Bürgermeister Luger in Untreue-Verfahren vom Tisch

Der Strafrahmen beträgt im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung. 


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