Hochwasserschutzübung: Straßensperren am 18. Oktober in Melk
MELK. Die Wehren Melk und Spielberg-Pielach sowie der Wirtschaftshof der Stadtgemeinde Melk nehmen am Donnerstag, 17. und Freitag, 18. Oktober an einer Hochwasserschutzübung in Winden, Neuwinden und Melk teil.
Am Donnerstag laufen im Wirtschaftshof die Vorbereitungsarbeiten an. Am Freitag starten um 12 Uhr die Aufbauarbeiten für den Hochwasserschutzdamm. Aufgebaut werden zwei Felder des Hochwasserschutzdammes im Bereich der Aussichtsplattform an der B1 sowie der komplette Hochwasserschutzdamm in Winden und Neuwinden. Mit Verkehrsbehinderungen ist somit am Freitagnachmittag auf der B1 im Bereich der Aussichtsplattform zu rechnen. Hier wird eine 30 km/h-Beschränkung von 12 bis 18 Uhr eingerichtet. Der Komplettaufbau des Dammes in Winden und Neuwinden erfordert eine Totalsperre der Landesstraße L 5337 zwischen Winden und Großpriel.
Ein Auszug aus dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk
Vorübergehende Verkehrsmaßnahmen anlässlich einer Hochwasserschutzübung am 18.10.2019; Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Melk verfügt gemäß § 44a Abs 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 anlässlich einer Hochwasserschutzübung am 18.10.2019 im Gemeindegebiet von Melk nachstehende Verkehrsmaßnahmen:
in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr:
1) „Geschwindigkeitsbeschränkung“ (§ 52 lit a Z 10a und § 52 lit a Z 10b StVO 1960) auf 30 km/h im Zuge der Landesstraße B 1 von 100 m westlich der Parkplatzeinfahrt zu den Parkplätzen in Räcking bis nach der Ausfahrt Fischergasse 5
in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr:
2) „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ (§ 52 lit a Z 1 StVO 1960) im Zuge der L 5337 westlich der Kreuzung mit der L 5340 bei km 0,400 und östlich der Kreuzung mit der L 5334 bei km 2,170 Umleitungsstrecke: L 5334 – Landesstraße B 215 – B 1 und umgekehrt. Die Umleitungsstrecke ist an allen Kreuzungspunkten mit den Hinweiszeichen gem. § 53 Z. 16 b StVO 1960 „Umleitung“ zu kennzeichnen.
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