Volksbegehren „SOS Medizin“ für die Erhaltung der wohnortnahen medizinischen Versorgung

Bettina  Kirchberger Tips Redaktion Bettina Kirchberger, 01.02.2017 14:03 Uhr

Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die NÖ Ärztekammer hat nun das österreichweite Volksbegehren „SOS Medizin“ ins Leben gerufen, damit der hohe medizinische Standart auch in Zukunft sichergestellt wird. Für ein Volksbegehren bedarf es vorab 8.401 unterzeichnete Untersützungserklärungen. Diese können nun bis 28. Februar abgegeben werden.  

Die NÖ Ärztekammer sieht die wohnortnahe medizinsche Versorgung auf Grund einer Gesetzesänderung gefährdet. Auswirkungen der Artikel 15a könnte die Auslagerung der Ärzte-Leistungen in Ambulatorien und Primärversorgungseinheiten sein. Die Finanzierung dieser Primärversorgungseinheiten würde von der Unterstützung der Landärzte abgezogen. Die Gesetzesänderung will zudem auch den Kündigungsschutz von Vertragsärzten aufweichen und die Wahlkostenrückerstattung einschränken. Die NÖ Ärztekammer will dies verhindern und fordert nun das jetzige Gesundheitssystem zu retten.

Volksbegehren „SOS Medizin“ – die Forderungen

  • Erhalt ärztlicher Einzelordinationen und Gruppenpraxen Betreuung und Behandlung, die heute von niedergelassenen Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten wohnortnah erbracht werden, sollen künftig in Spitäler oder Ambulatorien verlagert werden. Das Volksbegehren ist für den Erhalt der Hausärzte.
  • Beibehaltung der Kostenerstattung von Wahlarzthonoraren Die Wahlarztkostenrückerstattung, auf die Patienten in Österreich seit 1955 ein Recht haben, könnte möglicherweise gestrichen werden. 
  • Direkte Medikamentenabgabe durch den Arzt Eine Aufgabe von Ärzten in Ordinationen ist es, die für die Therapie notwendigen Medikamente ihren Patienten zu verordnen. Um mit der Therapie möglichst rasch beginnen zu können, sollen Ärzte bestimmte Medikamente in Einzelfällen direkt an ihre Patienten abgeben dürfen.
  • Begrenzung der Arbeitszeiten für Spitalsärzte Wenn Leistungen aus Ordinationen in Spitalsambulanzen verlagert werden, erfordert dies für Spitalsärzte die Aufweichung von Arbeitszeithöchstgrenzen. Doch diese haben genauso wie andere Berufsgruppen ein Recht auf zumutbare Arbeitszeiten und Patienten ein Recht auf ausgeruhte Ärzte. Das Volksbegehren fordert strenge Arbeitszeitenhöchstgrenzen.

So kann das Volksbegehren „SOS Medizin“ unterstützt werden

  • Unterstützungserklärungen sind am jeweiligen Gemeindeamt erhältlich oder können aber hier ausgedruckt werden und bereits ausgefüllt am Gemeindeamt abgegeben werden
  • Die Erklärung muss persönlich am Gemeindeamt unterschrieben werden (bitte Ausweis mitbringen)

Unterstützungserklärung und Volksbegehren

Um einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren zu ermöglichen, muss zu Beginn von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung (derzeit 8.401 Personen) eine Unterstützungserklärung abgegeben werden. Erst dann kann das Volksbegehren starten und muss in Folge 100.000 Stimmen aufweisen, damit das Thema im Nationalrat behandelt wird.

Weitere Informationen

Informationen zum Volksbegehren sind auf www.sos-medizin.at und auf www.facebook.com/sosmedizin ersichtlich.

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