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Die wichtigsten Zahlen und Fakten zu den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich

Online Redaktion, 18.01.2020 17:01

NÖ. Die Niederösterreicher sind am Sonntag, 26. Jänner, in 567 Gemeinden aufgerufen, ihre Gemeinderäte neu zu wählen. Zum Thema „Aktuelles zur Gemeinderatswahl 2020“ lud Landtagspräsident Karl Wilfing zu einem Pressegespräch nach St. Pölten.

 Karl Wilfing, Landtagspräsident und Vorsitzender der Landes-Hauptwahlbehörde, informierte nach deren Konstituierung über die Gemeinderatswahl am 26. Jänner.  Foto: NLK Burchhart
Karl Wilfing, Landtagspräsident und Vorsitzender der Landes-Hauptwahlbehörde, informierte nach deren Konstituierung über die Gemeinderatswahl am 26. Jänner. Foto: NLK Burchhart

„Heute hat die konstituierende Sitzung der Landeshauptwahlbehörde stattgefunden“, sagte Wilfing. Darüber hinaus gebe es die Bezirkswahlbehörde, die Gemeindewahlbehörde, insgesamt 2.543 Sprengelwahlbehörden und die fliegenden Wahlkommissionen, so der Präsident. „In den Statutarstädten Waidhofen an der Ybbs, St. Pölten und Krems sowie in Stockerau, Wolkersdorf und Pillichsdorf werden am 26. Jänner keine Wahlen stattfinden“, fuhr Wilfing fort.

Weniger Wahlberechtigte wegen strengerer Überprüfungen

Insgesamt sind 1.459.072 Niederösterreicher wahlberechtigt, davon 750.502 Frauen und 708.570 Männer. „Das sind um 38.455 Menschen weniger als bei der letzten Gemeinderatswahl 2015, da die Meldungen der Zweitwohnsitzer strenger überprüft wurden“, betonte er. Insgesamt werden in den 576 Gemeinden 11.640 Mandate vergeben, aufgeteilt auf 1.851 Wahlparteien.

Keine Gemeinde ohne ÖVP

Die ÖVP kandidiert in allen 567 Gemeinden, die SPÖ tritt in 545 Gemeinden an, die FPÖ in 365 Gemeinden, die Grünen in 126 Gemeinden und die Neos in 37 Gemeinden. „Außerdem gibt es 207 unabhängige Listen, die keiner Partei zuzuordnen sind“, informierte der Landtagspräsident.

Name vor Partei

„Bei der Gemeinderatswahl gibt es amtliche und nichtamtliche Stimmzettel“, sprach Wilfing einen weiteren Aspekt an. „Der amtliche Stimmzettel trägt die Parteienbezeichnungen und einschlägige Kurzbezeichnungen, hat die Rubrik mit den Kreisen und einen Raum für die Nennung eines Wahlwerbers, dem man eine Vorzugsstimme geben kann. Auf dem nichtamtlichen Stimmzettel steht der Name eines Kandidaten oder mehrerer Kandidaten. Amtlicher und nichtamtlicher Stimmzettel können in einem Wahlkuvert abgegeben werden“, erläuterte er. Bei der Gemeinderatswahl gelte der Grundsatz „Name vor Partei“.

Richtig unterschreiben

Der Wähler kann am Wahltag seine Sprengelwahlbehörde aufsuchen, so Präsident Wilfing. „Die Wahl wird bis spätestens 17 Uhr in den Städten stattfinden, viele Gemeinden schließen auch schon früher das Wahllokal. Die Wahlkarte kann der Wähler am Wahltag in einem Wahlsprengel oder bei einer fliegenden Wahlbehörde abgeben. Die Briefwahlkarte muss am Wahltag bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen. Die Briefwahlkarten werden von der Sprengelwahlbehörde ausgezählt. Die Briefwahlkarten können schriftlich bis 22. Jänner angefordert oder persönlich im Gemeindeamt bis 24. Jänner 12 Uhr beantragt werden“, hielt er fest. Bei der Briefwahl sei es unbedingt erforderlich, „die Briefwahlkarte an der richtigen Stelle zu unterschreiben.“ Bei den vergangenen Wahlgängen sei es immer wieder vorgekommen, dass „Briefwahlkarten aufgrund einer fehlenden Unterschrift ungültig waren,“ so Wilfing.

Keine Sperrfrist

Am Wahlsonntag wird für jede Gemeinde ein vorläufiges Ergebnis vorliegen, es gibt keine landesweite Sperrfrist, weil es sich um 567 „Einzelwahlen“ handelt, sagte der Präsident. „Wenn eine Gemeinde fertig ausgezählt ist, kann das Ergebnis nach Überprüfung durch die Wahlbehörde sofort veröffentlicht werden“, sagte er.


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