MONDSEE. Wohnungssuchende im Mondseeland haben es schwer. Mangel an verfügbaren Bauflächen und zu wenige freie Wohnungen treiben Grundkosten und Mietpreise in unzumutbare Höhen. Was können Kommunen und Raumordnung tun, um gegenzusteuern? Dies war die generelle Fragestellung der Podiumsdiskussion im Pfarrsaal Mondsee.
Unter der Leitung von Helga Gumplmaier und Helmuth Seidl diskutierten Hans Dittlbacher, Gemeindevorstand in Tiefgraben, Stefan Haubenwallner (GSG-Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft) Fritz Karl (Pro-Mondseeland), Hermann Krenn, Abgeordneter zum OÖ. Landtag, Günther Poppinger, Ortsplaner, und Reinhard Seiß, Stadtplaner und Fachpublizist. Es braucht Kooperation und mehr Mut der Kommunalpolitik, die Instrumente der Raumordnung besser zu nutzen, waren sich die Diskutanten nach eingehender Problemanalyse einig. Aus Interviews mit Betroffenen ging deutlich hervor, dass insbesondere bei jungen Familien und Alleinerziehenden ein nahezu nicht mehr finanzierbarer Wohnungsaufwand entsteht, der häufig schon die 50 Prozent Grenze des Einkommens überschreitet und leistbare Wohnungen oft in einem sehr schlechten Zustand sind. Die Preisspirale nach oben führt selbst beim gut situierten Mittelstand zu Abwanderung in Randzonen, ja sogar in andere Gemeinden, trotz emotionaler Bindung an den Lebensraum Mondseeland. Der Druck auf die Kommunen an Siedlungsrändern umzuwidmen steigt, dadurch erhöhen sich aber die Infrastrukturkosten und das Verkehrsaufkommen. Gewidmete Baulandflächen liegen ungenutzt, Grundeigentümer wollen, so scheint es, wegen des geringen Zinsniveaus nicht verkaufen. Leider beschränken sich dadurch die Baulandsicherungsmodelle der Gemeinden auf geringerwertige Lagen am Siedlungsrand, was wiederum die Zersiedelung unterstützt. Die Forderung an die Politik auch Rückwidmungen und zusätzliche Abgaben für lange ungenutztes Bauland umzusetzen, stand bei der Diskussion ebenfalls im Raum. Es braucht einerseits gesellschaftliches Umdenken und alternative Modelle. Widmungen auf Zeit und mit Bebauungsverpflichtung, Grunderwerb durch Gemeinden, Weitergabe und Bauen mit langfristigen Baurechtsverträgen, Verkleinerung von Grundstücksparzellen (Grundstücke mit 700 m² und mehr sind für ein Einfamiienhaus zu viel, werden von Baugrundsuchenden aufgrund der hohen Kosten auch nicht mehr nachgefragt), sowie Nachverdichtung durch Grundteilungen würden den Druck auf den Grundstücksmarkt erhöhen. Eine Vergrößerung des Angebotes verbilligt den Preis. Der bei Grundeigentümern durch Umwidmung erzielte, meist vielfache Mehrwert, muss durch realitätsnahe, nicht auf die Käufer umwälzbare, Beiträge zu den Infrastrukturkosten ausgeglichen werden. Gemeinsames Bauen in Genossenschaftsmodellen und verdichtete Bauweisen führen zu einer Entlastung des individuellen, aber auch des Gemeindebudgets und wären ressourcenschonende und zugleich kostendämpfende Maßnahmen. Auch ein Überdenken von kostentreibenden Bauvorschriften wie z.B. die Verpflichtung zu Raumbe- und Entlüftungsanlagen wurde angeregt. Einigkeit unter den Diskutanten bestand letztendlich darin, dass es gemeindeübergreifender Anstrengungen und Zusammenarbeit bedarf, die diskutierten Lösungsansätze auch umzusetzen.
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