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BEZIRK ROHRBACH. Seit Anfang April müssen auch Katzen in bäuerlicher Haltung und somit auch jene, die regelmäßig auf einem Bauernhof mitgefüttert werden, kastriert werden. Diese Änderung der Tierschutzverordnung verfolgt in erster Linie ein Ziel: die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen einzudämmen. Die Katzen werden deswegen aber sicher nicht aussterben.
 

So süß Katzenbabys auch sind - eine Geburtenkontrolle ist im Sinne des Tierschutzes notwendig. Foto: Marcel Loos/pixelio.de

Dass Katzen auf einem Bauernhof einfach dazugehören, kann Bezirksbäuerin Hedwig Lindorfer bestätigen. Drei Katzen leben zur Zeit auf ihrem Hof in Niederwaldkirchen, „sie leisten großartige Arbeit, indem sie unsere unerwünschten Mitbewohner, die Mäuse, bejagen. Ich denke, genauso sorgsam wie Bäuerinnen und Bauern mit all ihren Tieren umgehen, ist es unsere Pflicht, dies auch mit unseren Katzen zu tun“, betont sie. Lindorfer stellt aber schon in Frage, ob immer alles gesetzlich geregelt sein muss. „Ich appelliere an die Eigenverantwortung eines jeden Katzenbesitzers, die Tiere artgerecht und achtsam zu behandeln.“ Sie spricht damit die oft gängige Praxis an, die Katzenjungen einfach zu töten, um die Population unter Kontrolle zu halten.

Rechtliche Präzisierung

Die Kastrationspflicht, die jetzt auch für Streunerkatzen auf Bauernhöfen gilt, ist das einzig sinnvolle und wirksamste Mittel zur Geburtenkontrolle: Jede Katze bzw. Kater mit Freigang muss kastriert werden. „Es ist eine rechtliche Präzisierung und ein Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Tierarzt Andreas Jerzö von der Kleintierordination Neufelden die Änderung der Verordnung - auch wenn es schwer zu kontrollieren sein wird. Für die Tiere sei es auf jeden Fall ein Gewinn: „Das territoriale Verhalten wird viel besser, es gibt weniger Seuchen, Krankheiten und sie raufen auch weniger.“ Eine Kastration heißt aber nicht, dass sie weniger Mäuse fangen. „Katzen sind die biologischste Waffe gegen Mäuse und Ratten - das bleibt natürlich erhalten“, sagt der Veterinärmediziner, der viele Landwirte kennt, die ihre Tiere kastrieren lassen.

Das Argument, dass sich Tierärzte durch das neue Gesetz bereichern, lässt er nicht gelten: „Der Tarif hat mit dem reellem Preis nichts zu tun - das ist ein Service im Sinne des Tierschutzes“, betont Jerzö. Die Kastration eines Katers kostet zwischen 60 und 80 Euro, einer Katze zwischen 100 und 120 Euro (abhängig von der Leistung, Medikamentation, ob stationäre Behandlung oder ambulant).

Katzen sind schon im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann bis zu zweimal jährlich Junge bekommen, pro Wurf etwa fünf Kätzchen. Davon überleben im Durchschnitt drei, die sich dann ebenfalls unkontrolliert vermehren. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze steigt innerhalb weniger Jahre in die Tausende. Quelle: Vier Pfoten


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