Verwirrende Rechtslage rund um E-Scooter in Österreich: Was man wissen sollte
WIEN. Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren in Österreich stark zugenommen, doch die rechtliche Situation rund um die elektrischen Kleinfahrzeuge bleibt für viele verwirrend und unklar. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Regelungen soll Licht ins Dunkel bringen.
E-Scooter, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten und eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt aufweisen, dürfen in Österreich ähnlich wie Fahrräder verwendet werden. Dies bedeutet, dass sie auf Radwegen und Straßen fahren dürfen, jedoch nicht auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen oder auf Autobahnen.
Alle E-Scooter, die schneller als 25km/h fahren oder über mehr als 250 W Nenndauerleistung verfügen, dürfen auf öffentlichen Straßen nicht gelenkt werden. Diese „schnellen“ E-Scooter müssten grundsätzlich angemeldet werden, was derzeit aber nicht möglich ist.
Besondere Vorsicht gilt in Bezug auf Alkohol: Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, darf eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille nicht überschreiten. Andernfalls drohen empfindliche Strafen, ähnlich wie bei Verstößen im Straßenverkehr mit einem Auto oder Fahrrad.
Obwohl das Tragen eines Helms für E-Scooter-Fahrer nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird es dringend empfohlen. Kopfverletzungen können bei Unfällen mit E-Scootern schwerwiegende Folgen haben, und ein Helm kann hier entscheidenden Schutz bieten.
Diese Vorschriften sollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen und Missverständnisse ausräumen. Dennoch bleibt das Thema komplex und die Regelungen bedürfen möglicherweise weiterer Klarstellungen und Anpassungen, um mit der rasanten Entwicklung der Mikromobilität Schritt zu halten.
Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über die geltenden Vorschriften zu informieren und diese konsequent zu befolgen, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
„Die Rechtslage rund um E-Scooter ist in Österreich teils verwirrend und unklar. Kurz zusammengefasst: E-Scooter, die nicht schneller als 25km/h fahren können und nicht mehr als 250 W Nenndauerleistung haben, dürfen wie ein Fahrrad verwendet werden. Gehsteige, Fußgängerzonen und Autobahnen sind für E-Scooter genauso tabu, wie alkoholisiert mit mehr als 0,8Promille fahren. Einen Helm zu tragen ist zwar keine Pflicht, aber dringend anzuraten, da Kopfverletzungen gerade bei E-Scooter Lenkern mitunter drastisch ausfallen können“, sagt Andreas Wolf, zuständiger ÖAMTC-Verkehrsjurist.
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06.08.2024 21:23
e-roller in österreich
Sie schreiben 250 w, und das ist falsch , 600 w, 25 kh. erlaubt în Österreich
08.08.2024 15:52
Nenn-/Dauerleistung oder Maximal-/Peakleistung
Haben Sie dazu eine Quelle?