Steiermark: Hund beißt Joggerin (46) Daumen ab
TILLMITSCH. Am Sonntag, 4. August, wurde eine Joggerin in der Steiermark von einem Hund angegriffen und schwer verletzt. Das Tier biss der 46-jährigen Frau den Daumen ab.
Die Frau wurde beim Joggen an einem Mehrparteienhaus in Tillmitsch von einem American Staffordshire Terrier angefallen. Der Hund fügte der Joggerin schwere Verletzungen an den Händen und Armen zu, wobei ihr rechter Daumen vollständig abgetrennt wurde. Der Hundebesitzer, der zwei Hunde dieser Rasse in seiner Erdgeschosswohnung hält, zeigte sich überrascht über den Angriff. Die Hündin war bisher nicht auffällig geworden. Der Halter konnte alle erforderlichen Papiere und Ausbildungsnachweise vorweisen.
Notoperation im LKH Graz
Die verletzte Frau wurde sofort ins LKH Graz gebracht, wo sie notoperiert wurde. Den Ärzten gelang es, den abgetrennten Daumen wieder anzunähen. Ob die Operation erfolgreich war, wird sich erst in den kommenden Tagen zeigen. Aufgrund ihres Zustands konnte das Opfer bisher nicht von der Polizei befragt werden.
Details bisher unklar
Wie die vierjährige Hündin das Grundstück verlassen konnte, ist biser unklar. Der Hundebesitzer vermutet, dass das Tier möglicherweise über den Zaun gesprungen ist oder jemand die Gartentür offengelassen hat. Der Terrier steht nun für die nächsten zehn Tage unter Quarantäne und darf das Grundstück nicht verlassen. Der Besitzer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt, während die Behörden die Haltebedingungen der Hunde genauer unter die Lupe nehmen.
Verschiedene Regelungen in Österreich
In der Steiermark gibt es keine speziellen Vorschriften für die Haltung bestimmter Hunderassen. Hundebesitzer sind jedoch verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung einen Sachkundenachweis zu erbringen. Versäumen sie dies, müssen sie eine doppelte Hundeabgabe zahlen. Anders ist es in Oberösterreich. Seit der tödlichen Hundeattacke in Naarn im Oktober 2023 wurde das Hundehaltegesetz verschärft. Damals griffen drei American Staffordshire Terrier eine Joggerin an und töteten sie. Die Hundehalterin wurde später wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt, die teilweise in eine Geldstrafe umgewandelt wurde.
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