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Kartellstrafe für Rewe: OGH verhängt Rekordsumme von 70 Millionen Euro

Tips Logo Thomas Leitner, 04.02.2025 14:18

ÖSTERREICH. Der Oberste Gerichtshof verhängt gegen Rewe die höchste Kartellstrafe in Österreichs Geschichte: 70 Millionen Euro. Grund ist ein nicht angemeldeter Zusammenschluss im WELAS Park Wels. Die Entscheidung soll abschreckend wirken und für klare Regeln sorgen.

Kartellstrafe für REWE (Foto: Laumat.at)
Kartellstrafe für REWE (Foto: Laumat.at)

Der deutsche Handelsriese Rewe, Mutterkonzern von Billa, Bipa, Penny und Adeg, wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu einer historischen Kartellstrafe von 70 Millionen Euro verurteilt. Damit setzt Österreich ein deutliches Zeichen gegen Verstöße im Wettbewerbsrecht.

Hintergrund: Nicht angemeldeter Zusammenschluss

Im Jahr 2018 übernahm die damalige Rewe-Tochter Merkur Warenhandels AG (heute Billa Plus) Verkaufsflächen im WELAS Park Einkaufszentrum in Wels. Zuvor hatte dort die Weiß Handels GmbH einen Lebensmittelmarkt betrieben. Dieser Vorgang hätte nach geltendem Kartellrecht bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet werden müssen – was jedoch unterblieb.

Das Kartellgericht hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro verhängt. Der OGH sah dies jedoch als unzureichend an und erhöhte die Summe drastisch auf 70 Millionen Euro. Damit übertrifft die Strafe die bisher höchsten Kartellstrafen in Österreich – 62,4 Millionen Euro für Porr und 45,4 Millionen Euro für Strabag im Rahmen des Baukartells.

Kartellstrafen sollen abschreckend wirken

Die Höhe der Geldbuße orientiert sich am Jahresumsatz der Rewe-Gruppe, die 2023 weltweit mehr als 92 Milliarden Euro umsetzte. Laut Kartellgesetz können Strafen bis zu zehn Prozent des Umsatzes betragen – in diesem Fall also theoretisch bis zu neun Milliarden Euro.

Der OGH begründete das Urteil damit, dass Kartellstrafen sowohl präventiv als auch repressiv wirken müssen, um eine echte Abschreckung zu gewährleisten. „In Österreich sind Geldbußen in einer Höhe zu verhängen, die dem internationalen Standard entspricht“, erklärte das Gericht.

Wettbewerbsbehörde fordert schärfere Regeln

Die heimische Bundeswettbewerbsbehörde begrüßte die Entscheidung und sieht sie als Warnung für Unternehmen, sich an die Anmeldepflicht für Zusammenschlüsse zu halten. Gleichzeitig fordert die BWB von der Regierung schärfere Wettbewerbsregeln, um Verstöße wirksamer ahnden zu können.

„In Deutschland und Großbritannien haben die Wettbewerbshüter bereits weitergehende Möglichkeiten, während wir in Österreich nur die Fusionskontrolle als Instrument zur Marktregulierung haben“, so die BWB. Dadurch könnten zwar Marktkonzentrationen überwacht, aber nicht direkt Preiserhöhungen verhindert werden.

Mit der Rekordstrafe gegen Rewe dürfte das Bewusstsein für die strengen Regeln im Wettbewerbsrecht jedenfalls geschärft worden sein.


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