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NIEDERÖSTERREICH. Betrüger geben sich am Telefon als Ärzte oder Krankenhausmitarbeiter aus und täuschen eine schwere Erkrankung naher Angehöriger vor, um hohe Geldsummen zu ergaunern – eine Masche, die als „Medizintrick“ bekannt ist. Das Landeskriminalamt Niederösterreich warnt eindringlich vor dieser neuen Betrugsform.

Symbolbild: Krakenimages.com/stock.adobe.com
Symbolbild: Krakenimages.com/stock.adobe.com

Die Täter verwenden dabei eine abgeänderte Variante des sogenannten „Schockanrufs“, bei dem früher eine angebliche Unfallbeteiligung naher Angehöriger vorgetäuscht wurde.

Erfundene Krankheiten als Druckmittel

Beim sogenannten „Medizintrick“ täuschen die Betrüger nun schwere Erkrankungen – meist Darmkrebs – von nahestehenden Personen vor. In den Anrufen geben sich die Täter als Ärzte oder Krankenhausmitarbeiter aus und schildern eine akute Notsituation. Für eine sofortige Behandlung, so die Behauptung, seien hohe Summen an Geld oder Wertgegenständen erforderlich.

Schäden in Millionenhöhe

Seit März 2025 wurden österreichweit bereits 18 Betrugsfälle registriert. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mindestens 1,2 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden 48 weitere Betrugsversuche gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Aktuelle Fälle aus dem Burgenland und Niederösterreich

Ein besonders schwerwiegender Fall ereignete sich am 29. Mai 2025 in Nickelsdorf (Burgenland), wo eine 91-jährige Frau auf die Masche hereinfiel und einer bislang unbekannten Täterin Bargeld und Schmuck im Wert eines mittleren fünfstelligen Eurobetrags übergab. In Niederösterreich wurden bislang mindestens vier Personen Opfer des Betrugs. Zuletzt übergab am 22. Mai eine 83-jährige Frau aus Perchtoldsdorf Bargeld und Golddukaten im fünfstelligen Bereich.

Im Zweifel die Polizei rufen

Die Polizei appelliert eindringlich an die Bevölkerung, besonders vorsichtig bei ungewöhnlichen oder emotional aufwühlenden Anrufen zu sein. Wer mit medizinischen Notlagen konfrontiert wird, sollte stets die Identität des Anrufers hinterfragen, eine Rückrufnummer verlangen und versuchen, mit dem betroffenen Angehörigen direkt Kontakt aufzunehmen. Im Zweifelsfall sollte das Gespräch beendet und unverzüglich die Polizei verständigt werden.


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