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Urteil gefallen: Starkoch Alfons Schuhbeck bekommt zweite Haftstrafe

Tips Logo Thomas Leitner, 14.07.2025 15:05

DEUTSCHLAND. Vier Jahre und drei Monate Haft für Starkoch Alfons Schuhbeck – wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung. Seine Haft ist derzeit ausgesetzt.

Alfons Schuhbeck (Foto: Felix Hörbarer/dpa/picturedesk.com)
Alfons Schuhbeck (Foto: Felix Hörbarer/dpa/picturedesk.com)

Nach einer umfassenden Vernehmung und einem Geständnis hat das Landgericht München I am 14. Juli 2025 das Urteil gegen Alfons Schuhbeck (76) verkündet: Vier Jahre und drei Monate Gefängnis – zusätzlich zu seiner früheren Strafe wegen Steuerhinterziehung. Richter Uwe Habereder betonte, Schuhbeck habe „seine Firmen auf eine Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann nicht gehört“ und eine „nationale Notlage ausgenutzt“.

Hintergründe und Anklagebestandteile

Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 19 Fälle von Subventionsbetrug und fünf Fälle versuchten Betrugs mit Coronahilfen angeklagt, zusätzlich neun Fälle der Insolvenzverschleppung. Schuhbeck plante weiterhin den Betrieb seiner Unternehmen, obwohl diese bereits seit 2015 zahlungsunfähig waren.

Sein Geständnis spielte eine zentrale Rolle – als Teil eines Deals, der einen Strafrahmen zwischen vier und vier Jahren und acht Monaten festlegte. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich vier Jahre und sieben Monate gefordert, die Verteidigung plädierte auf den unteren Rahmen.

Richterliches Urteil und Gesinnung des Angeklagten

Der Richter verurteilte Schuhbeck insbesondere, weil er das Lebenswerk und den Schein weiter aufrechterhalten wollte – trotz massiver Schulden und offenkundiger Finanzkrise. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Koch reumütig: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten“

Verteidiger Joachim Eckert beschrieb ihn als „gebrochen, alt, krank“, aber immer noch voller „eisernen Willens“ und Arbeitsbereitschaft. Seine Reue und die Kooperation mit den Behörden flossen in das Urteil mit ein.

Schuldenberg und Gläubigerlage

Der Insolvenzverwalter spricht von einem Schuldenstand von rund 27 Millionen Euro, wovon nur ein geringer Anteil zurückgezahlt wird. Für viele Gläubiger führte das zu massiven finanziellen Einbußen.

Gesundheitliche Lage und Vollzugsaussetzung

Schuhbeck, der bereits im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war, befindet sich aufgrund einer unheilbaren Krebserkrankung derzeit aus gesundheitlichen Gründen auf freiem Fuß. Zuvor wurde seine Haft bis Anfang Juni 2025 ausgesetzt, ein Schritt, der später bis September verlängert wurde.

Ob und wann er seine Haft antreten muss, bleibt offen – die Staatsanwaltschaft und Verteidigung signalisieren jedoch keine weitere Berufung.

Ausblick und Bedeutung für Gastronomie und Justiz

Die Entscheidung könnte als Präzedenzfall gelten: Ein prominenter Unternehmer nutzt systematisch Corona-Hilfen – ein Symbol dafür, wie die Justiz mit Pandemiebetrug umgeht. Die Frage nach dem Strafvollzug bleibt offen – insbesondere, inwieweit Gesundheit Schutz vor Haft bieten kann. Gläubiger können allenfalls mit minimalen Rückzahlungen rechnen; viele Existenzen wurden dennoch ruiniert.


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Helwig T.
Helwig T.
16.07.2025 14:23

Wie kann es soweit kommen?

Weil berühmten Namen ein viel zu großer Vertrauensvorschuss gegeben wird.

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Helwig T.
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16.07.2025 14:23

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Helwig T.
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