Haft-Drama um Alfons Schuhbeck: Krebs schützt Star-Koch vor dem Gefängnis
DEUTSCHLAND. Der verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck muss seine Haftstrafe (4 Jahre, 3 Monate) wegen Steuerhinterziehung und Insolvenz vorerst nicht antreten. Grund ist eine Krebserkrankung. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Behandlung im Gefängnis möglich ist.
Der Fall des verurteilten Star-Kochs Alfons Schuhbeck (76) nimmt eine dramatische Wende: Trotz eines rechtskräftigen Urteils über vier Jahre und drei Monate Haft bleibt Schuhbeck vorerst auf freiem Fuß. Grund ist eine schwere Krebserkrankung, die den sofortigen Vollzug der Strafe verhindert.
Wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte, wurde die eigentlich abgelaufene gesundheitsbedingte Haftunterbrechung verlängert. Der prominente Koch muss erst dann ins Gefängnis, wenn abschließend geklärt ist, ob und wie seine notwendige medizinische Behandlung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) fortgesetzt werden kann.
Behandlung außer der JVA: Die Prüfung läuft
Die Behörden bestätigen, dass Schuhbeck derzeit außerhalb des Gefängnisses behandelt wird. Sprecherin Juliane Grotz erklärte, man prüfe aktuell intensiv: „Ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann.“
Bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der 76-Jährige nicht zum Antritt seiner Strafe melden. Dies verschiebt den Zeitpunkt, zu dem der einstige Spitzenkoch die Konsequenzen für seine Taten tragen muss.
Der Hintergrund: Betrug und 27 Millionen Euro Schulden
Das Urteil des Landgerichts München I gegen Schuhbeck ist rechtskräftig. Es umfasst Vergehen wie Insolvenzverschleppung, Betrug und vorsätzlichen Bankrott. Auch eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung floss in die Gesamtstrafe ein. Im Prozess hatte sich Schuhbeck entschuldigt und beteuert, die Schuld werde ihn „für den Rest meines Lebens belasten“.
Die finanziellen Schäden, die Schuhbecks Firmen hinterließen, sind immens. Laut Insolvenzverwalter Max Liebig fordern Gläubiger insgesamt 27 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass am Ende nur ein Bruchteil dieser Forderungen bedient werden kann. Die Entscheidung über die Fortsetzung des Haftvollzugs liegt nun in der Hand der medizinischen Gutachter und der Staatsanwaltschaft.
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