Tierleid mitten in Wien: Diese fünf Fälle schockierten 2025 besonders
WIEN. Rund 1.500 Fälle landen jährlich bei der Tierschutzombudsstelle Wien. Fünf besonders bewegende Einsätze aus 2025 zeigen, wie nah Tierleid und Zivilcourage beieinanderliegen.
Die Tierschutzombudsstelle Wien ist Anwältin für jene, die sich nicht selbst wehren können. Von Hinweisen aus der Bevölkerung bis zu schweren Gesetzesverstößen reicht das Spektrum. Zum Jahreswechsel hat Tierschutzombudsfrau Eva Persy fünf Fälle ausgewählt, die 2025 besonders betroffen machten. „Die Fälle zeigen leider, dass Unwissen, Verantwortungslosigkeit und Überforderung immer wieder zu großem Tierleid führen“, so Persy. Gleichzeitig gebe es viele empathische Menschen, die nicht wegsehen.
Amputation nach Animal Hoarding
Im Sommer 2025 endete ein massiver Fall von Animal Hoarding mit der Abnahme von 18 Hunden aus einer kleinen Wiener Wohnung. Die Tiere waren verwahrlost und verängstigt. Eine Hündin musste wegen einer alten, nie versorgten Verletzung sogar amputiert werden. „Animal Hoarding ist eine psychische Krankheit, die auch mit entsprechenden Therapien nur schwer in den Griff zu bekommen ist“, erklärt Persy und appelliert, frühzeitig Meldung zu erstatten.
Fenstersturz endet tödlich
Eine fehlende Absturzsicherung wurde einer Katze im 10. Bezirk zum Verhängnis. Sie stürzte aus dem vierten Stock und wurde schwer verletzt geborgen. Lungenkollaps und multiple Frakturen machten eine Euthanasie notwendig. Fenster- und Balkonstürze zählen zu den häufigsten Ursachen bei Wohnungskatzen. „Jeder Haushalt steckt voll möglicher Gefahren für die geliebten Vierbeiner“, mahnt Persy.
Verbotene Maulschlaufe: 500 Euro Strafe
Noch immer werden Maulschlaufen verwendet, die das lebensnotwendige Hecheln verhindern. Seit 1. Jänner 2025 sind sie verboten. Im Juli folgte nach einer Anzeige eine Geldstrafe von 500 Euro. „Die leichten Nylon-Schlaufen sind kein vermeintlich praktischer Maulkorb-Ersatz, sondern seit 1. Jänner 2025 verboten“, betont Persy.
Brutale Misshandlung von Fischen
Bei einer Kontrolle wurde dokumentiert, wie einem lebenden Karpfen beide Augen eingedrückt wurden. Der Täter wurde ausgeforscht und belangt. „Fische sind fühlende Lebewesen und genauso vom Tierschutzgesetz geschützt wie alle anderen Tiere“, stellt Persy klar.
Hochzeitstauben als Qual
Zunehmend müssen erschöpfte Hochzeitstauben medizinisch versorgt werden. Ohne Training irren sie nach Freilassungen umher. Persys Appell an Hochzeitspaare: „Stellen Sie sicher, dass für den ‚schönsten Tag‘ in Ihrem Leben keine Tauben leiden müssen.“
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