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So reagiert die Royal Family auf die Verhaftung von Ex-Prinz Andrew

Tips LogoNiklas Killinger, 19.02.2026 15:14

LONDON. Nach der Festnahme von Andrew Mountbatten-Windsor, der früher als Prinz Andrew bekannt war, hat König Charles III. am Donnerstag, 19. Februar 2026, eine kurze Erklärung veröffentlicht. Darin betont das Staatsoberhaupt, dass die Ermittlungen ohne Einflussnahme ablaufen sollen und die Royal Family kooperieren werde.

Der König äußert sich nur knapp zur Verhaftung von Andrew. Weitere Royals halten sich vorerst zurück. (Symbolbild); Foto: Bartek/stock.adobe.com, KI-generiert

Wie die offizielle Website des britischen Königshauses am 19. Februar 2026 berichtet, zeigt sich der König in seiner Stellungnahme tief besorgt und stellt klar, dass nun die zuständigen Behörden den Fall prüfen. Gleichzeitig kündigt er Unterstützung und Zusammenarbeit der Familie mit den Ermittlern an.

Nach bisher bekannten Informationen wurde der 66-Jährige in Norfolk festgenommen. Der Verdacht richtet sich auf Fehlverhalten im öffentlichen Amt. Die Ermittlungen laufen, ein Urteil liegt nicht vor.

Der König hält sich mit Details zurück

In der Erklärung bleibt König Charles bei Grundsätzen: Er verweist auf ein faires Verfahren und macht deutlich, dass er während der laufenden Ermittlungen keine weiteren Kommentare abgeben will. Zugleich betont er, dass er und die Familie ihre öffentlichen Aufgaben fortsetzen werden.

Keine weiteren öffentlichen Statements der Kernfamilie

Abseits der Erklärung des Königs gab es zunächst keine ausführlichen öffentlichen Reaktionen anderer führender Royals. Die Kommunikation konzentriert sich damit auf eine formelle Linie: Keine Details, Verweis auf die zuständigen Stellen und die Fortführung der Pflichten.

Ermittlungen und nächste Schritte offen

Welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen und wie rasch es zu weiteren Schritten kommt, ist derzeit unklar. Fest steht: Es handelt sich um einen Verdachtsfall, es gilt die Unschuldsvermutung. Behörden werden in solchen Verfahren üblicherweise erst dann Details nennen, wenn dies den Ermittlungen nicht schadet.


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