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Neue Frühstücksrichtlinien: Mehr Frucht in Marmelade, klare Herkunft bei Honig, weniger Zucker

Tips LogoThomas Leitner, 17.03.2026 10:26

ÖSTERREICH. Mehr Frucht, klarere Herkunft und neue Regeln für Säfte. Österreich setzt die EU-Frühstücksrichtlinien um – ab Juni gelten neue Standards.

„Marmelade darf wieder Marmelade heißen“ – neue Frühstücksrichtlinien treten in Kraft (Foto: beats_/adobe.stock)

Marmelade darf in Österreich künftig wieder ganz offiziell Marmelade heißen. Mit der Umsetzung der neuen EU-Frühstücksrichtlinien werden jetzt vier zentrale Verordnungen kundgemacht: für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Trockenmilch. Dahinter steckt ein großes Ziel: mehr Transparenz für Käufer, verständlichere Kennzeichnung und strengere Vorgaben bei der Zusammensetzung. Die neuen Regeln treten mit der Kundmachung in Kraft und sind ab 14. Juni 2026 anzuwenden.

Honig-Herkunft wird endlich sichtbar

Besonders deutlich fällt die Änderung bei Honig aus. Künftig muss bei Mischhonig jedes Ursprungsland in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils samt Prozentangabe auf dem Etikett stehen. Damit soll auf einen Blick erkennbar sein, woher das Produkt tatsächlich stammt. Gerade bei importierter Ware ist das ein heikler Punkt, weil billige Importhonige den Markt seit Jahren unter Druck setzen. Mit der neuen Regelung will Österreich heimische Qualität klarer von anonymen Mischprodukten abgrenzen.

Mehr Frucht in der Marmelade, weniger Zucker im Saft

Auch bei Konfitüren gibt es eine spürbare Änderung. Der Mindestfruchtgehalt steigt von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei Extra-Produkten sogar auf 500 Gramm. Das bedeutet: mehr Frucht, weniger Zucker, klarere Rezepturen. Gleichzeitig kehrt der Begriff Marmelade offiziell in den Alltag zurück. Was viele ohnehin seit jeher sagen, ist nun auch rechtlich wieder zulässig.

Bei Fruchtsäften kommen erstmals eigene Kategorien für zuckerreduzierte Produkte. Voraussetzung dafür ist, dass der natürliche Zuckergehalt um mindestens 30 Prozent sinkt. Zusätzlich wird der Hinweis erlaubt, dass ein Produkt nur von Natur aus vorkommende Zucker enthält. Das soll die Unterscheidung zu Fruchtnektaren erleichtern.

„Marmelade ist ein traditioneller Begriff, der tief in unserem Sprachgebrauch verwurzelt ist. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher haben niemals aufgehört, ihn zu verwenden. Nun ist er auch offiziell wieder zulässig. Damit wird ein Stück kulinarische Kultur gestärkt und unnötige bürokratische Einschränkungen werden beseitigt“, sagt Minister Norbert Totschnig (VP).

Neue Chance für laktosefreie Produkte

Auch die Trockenmilchverordnung wird angepasst. Künftig darf laktosefreie Trockenmilch durch enzymatische Umwandlung hergestellt und entsprechend gekennzeichnet werden. Für Menschen mit Laktoseintoleranz erweitert das die Auswahl. Bereits produzierte Waren dürfen im Rahmen von Übergangsfristen weiter verkauft werden.


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