Nach Urteil wegen Hitlergruß: Wende im Verfahren um Schlagersängerin Melanie Müller
LEIPZIG. Melanie Müller wird nicht weiter gegen ihre Verurteilung im Prozess um das Zeigen des Hitlergrußes vorgehen. Damit wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 12. Januar 2026 rechtskräftig. Die Entscheidung machte die Sängerin am Montag öffentlich.

Wie t-online am 17. März 2026 berichtet, begründete die 37-Jährige den Schritt mit der Belastung für ihr privates Umfeld und besonders für ihre Kinder. Zugleich hielt sie daran fest, die Vorwürfe weiter zurückzuweisen und ihre Darstellung des Geschehens nicht zu ändern.
Im Verfahren war Melanie Müller in zweiter Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Leipzig hatte sie am Ende eines Konzerts mehrfach den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben.
Strafe deutlich reduziert
Die Gesamtstrafe lag zuletzt bei 70 Tagessätzen zu je 50 Euro, also bei 3.500 Euro. In der ersten Entscheidung waren noch 160 Tagessätze zu je 500 Euro und damit 80.000 Euro verhängt worden. Das Landgericht senkte die Summe in zweiter Instanz, weil es ihre aktuellen Einkünfte niedriger einstufte.
Verfahren endet ohne weitere Instanz
Mit dem Verzicht auf eine Revision endet der Rechtsstreit an dieser Stelle. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe in beiden Prozessen bestritten und die Armbewegung als Geste zur Publikumsanimation eingeordnet.


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