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Bis zu 7.000 Euro Strafe: Strenge Regeln beim Palmkätzchen-Pflücken

Tips LogoVerena Beneder, LL.B., 29.03.2026 10:20

ÖSTERREICH. Rund um die Osterzeit beginnt für viele die Suche nach Palmkätzchen. Der traditionelle Brauch ist weit verbreitet, doch vielen ist nicht bewusst, dass das Pflücken nur eingeschränkt erlaubt ist.

Symbolbild. Ju_see/stock.adobe.com
Symbolbild. Ju_see/stock.adobe.com

Zwischen dem 1. Februar und dem 30. April gelten in Österreich strenge Naturschutzbestimmungen.

Nur kleine Mengen erlaubt

Das Abschneiden der Zweige ist in diesem Zeitraum nicht grundsätzlich verboten, jedoch stark eingeschränkt. Pro Person dürfen täglich maximal drei Zweige entnommen werden. Zusätzlich darf jeder Zweig eine Länge von 50 Zentimetern nicht überschreiten. Diese Regelung erlaubt den Eigenbedarf, soll aber ein massenhaftes Pflücken verhindern.

Hohe Geldstrafen drohen

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Bereits bei Verstößen können mehrere tausend Euro Strafe verhängt werden. In schweren oder wiederholten Fällen sind sogar bis zu 7.000 Euro möglich. Die Höhe der Strafen soll abschreckend wirken und den Schutz der Pflanzen sicherstellen.

Ausnahmen für die Landwirtschaft

Für landwirtschaftliche Betriebe gelten in vielen Fällen Ausnahmen. Sie dürfen im Rahmen der Bewirtschaftung ihrer Flächen auch stärker eingreifen. Für Privatpersonen bleiben die Einschränkungen jedoch aufrecht und verbindlich.

Wichtige Rolle für Insekten

Der Schutz der Palmkätzchen hat einen klaren Hintergrund. Die Pflanzen zählen zu den ersten und wichtigsten Nahrungsquellen für Insekten im Jahr. Besonders Bienen und Hummeln sind im Frühling auf die frühen Blüten angewiesen, um nach dem Winter ausreichend Nahrung zu finden. Ein übermäßiges Abschneiden würde das Angebot deutlich verringern und könnte negative Folgen für die Bestäubung vieler Pflanzen haben. Wer bewusst und maßvoll handelt, kann den Brauch pflegen, ohne der Natur zu schaden oder eine hohe Geldstrafe zu riskieren. 


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