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Entschädigung für reservierte Poolliegen: Urlauber bekommt rund 1.000 Euro erstattet

Tips LogoVerena Beneder, LL.B., 09.05.2026 17:15

KOS. Ein scheinbar typisches Urlaubsärgernis hat nun ein teures Nachspiel für einen Reiseveranstalter: fehlende freie Liegen am Hotelpool. Während einer Pauschalreise kam es auf der griechischen Insel Kos zu massiven Einschränkungen bei der Nutzung der gebuchten Hotelanlage.  

Symbolbild: hetwig/stock.adobe.com
Symbolbild: hetwig/stock.adobe.com

Der Reisende hatte für seinen Aufenthalt insgesamt über 7.000 Euro bezahlt. Vor Ort zeigte sich jedoch schnell ein wiederkehrendes Problem: Viele Sonnenliegen am Pool waren bereits früh am Morgen mit Handtüchern „reserviert“, obwohl sie über Stunden hinweg ungenutzt blieben.

Hotel griff nicht gegen Reservierungen ein

Trotz klarer Hotelregeln gegen das Blockieren von Liegen schritt das Personal nicht ein. Dadurch entstand für zahlreiche Gäste faktisch kaum eine Möglichkeit, die Poolbereiche wie vorgesehen zu nutzen. Für den betroffenen Urlauber bedeutete dies eine deutliche Einschränkung der Reiseleistung.

Gericht erkennt Reisemangel an

Das zuständige Gericht stufte die Situation als Reisemangel ein. Entscheidend war dabei, dass der Reiseveranstalter auch für die Organisation und Durchsetzung der Hotelregeln verantwortlich ist. Urlauber seien nicht verpflichtet, sich selbst um frei werdende Liegen zu kümmern oder reservierte Plätze eigenständig zu räumen. Die fehlende Verfügbarkeit der Poolliegen wurde als erhebliche Beeinträchtigung der Reisequalität bewertet.

Fast 1.000 Euro Rückerstattung

Als Konsequenz wurde eine Reisepreisminderung von rund 15 Prozent für die betroffenen Urlaubstage festgelegt. Insgesamt erhielt der Urlauber eine Rückzahlung von knapp 1.000 Euro.

Signalwirkung für ähnliche Fälle

Der Fall zeigt, dass auch vermeintlich alltägliche Urlaubsprobleme rechtliche Folgen haben können. Wenn zugesagte Leistungen einer Hotelanlage praktisch nicht nutzbar sind, kann dies als Reisemangel gelten und zu Rückerstattungen führen. Besonders die Duldung von reservierten, aber ungenutzten Liegen kann damit für Reiseveranstalter teuer werden.


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