Steiermark: Familie erhält nach Geburt Klinik-Rechnung über 28.700 Euro
WEIZ/STEIERMARK. Für eine Familie aus dem Bezirk Weiz endete der Start ins Familienleben mit einem finanziellen Schock. Nur wenige Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus lag eine Zahlungsaufforderung über insgesamt rund 28.700 Euro im Briefkasten. Für die junge Familie bedeutete diese Summe eine enorme Belastung.

Die Forderung teilte sich auf: Rund 6.400 Euro verrechnete das Spital für den Aufenthalt der Mutter, die restlichen 22.300 Euro entfielen auf die medizinische Versorgung des Neugeborenen. In ihrer Verzweiflung wandte sich die Familie an die Arbeiterkammer Steiermark.
Wohnsitz in Ungarn sorgte für Probleme
Die Ursache lag in einer komplizierten internationalen Versicherungssituation. Da Mutter und Kind ihren Hauptwohnsitz im Nachbarland Ungarn haben, der Vater jedoch in Österreich arbeitet, waren Behörden beider Länder involviert. Die Österreichische Gesundheitskasse erkannte die Mitversicherung zunächst nicht an, weil Unstimmigkeiten über den exakten Beginn des Versicherungsschutzes bestanden. Das Krankenhaus stufte die Patienten deshalb als Selbstzahler ein.
Vater zahlte erste Raten
Durch das rasche Einschreiten der Arbeiterkammer konnte die Rechnung der Mutter schnell storniert werden, die 22.300 Euro für das Baby blieben jedoch offen. Weil sich die bürokratische Klärung über Monate zog, vereinbarte der Vater eine Ratenzahlung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Rund 4.500 Euro zahlte er bereits aus eigener Tasche.
Rückwirkende Lösung
Nach zähen Verhandlungen der Arbeiterkammer mit den Sozialversicherungsträgern folgte schließlich die Wende. Die Familienzugehörigkeit des Kindes wurde rückwirkend ab dem Tag der Geburt anerkannt, womit die Grundlage für die Forderung wegfiel. Die offene Restschuld von 17.800 Euro wurde gestrichen und die bereits gezahlten 4.500 Euro werden dem Vater komplett zurückerstattet.


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