Bis zu 1.500 Euro Strafe: Warum Obstpflücken in Niederösterreich teuer werden kann
MELK/NIEDERÖSTERREICH. Ein paar Erdbeeren vom Feldrand pflücken, beim Spaziergang einige Kirschen naschen oder einen Kürbis vom Acker mitnehmen: klingt für viele harmlos, kann aber richtig teuer werden. Denn Obst und Gemüse auf landwirtschaftlichen Flächen sind keineswegs Allgemeingut.

Wie ernst die Sache genommen wird, zeigt ein aktueller Vorfall aus dem Bezirk Melk. Dort sollen mehrere Personen Erdbeeren von einem Feld mitgenommen haben. Der betroffene Landwirt erstattete Anzeige, die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Das Fahrzeug der mutmaßlichen Täter wurde schließlich auf der Westautobahn angehalten. Die Erdbeeren befanden sich noch im Auto. Der Fall hat die Diskussion über unerlaubtes Pflücken von Obst und Gemüse neu entfacht. Laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich berichten immer mehr Betriebe von ähnlichen Erfahrungen. Dabei geht es längst nicht nur um Erdbeeren.
Wenn die Ernte verschwindet
Immer wieder werden Kirschen, Marillen, Äpfel oder Weintrauben von Plantagen und Obstgärten mitgenommen. Auch Gemüse wie Karotten, Zwiebeln oder Kürbisse verschwindet regelmäßig von Feldern. In einzelnen Fällen wurden sogar junge Obstbäume oder frisch gesetzte Pflanzen gestohlen. Für die betroffenen Betriebe bedeutet das weit mehr als den Verlust einiger Früchte. Die Ernte bildet die Existenzgrundlage vieler bäuerlicher Familien. Werden über die Saison hinweg immer wieder kleinere Mengen entnommen, kann sich daraus ein beträchtlicher Schaden entwickeln. Hinzu kommen häufig beschädigte Pflanzen, abgerissene Äste oder niedergetretene Kulturen, die zusätzliche Kosten verursachen.
Fehlende Zäune sind keine Einladung
Dass viele Felder nicht eingezäunt sind oder direkt an öffentlichen Wegen liegen, führt offenbar immer wieder zu Missverständnissen. Rechtlich ist die Situation jedoch eindeutig. Obst und Gemüse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Privateigentum. Ohne Zustimmung der Eigentümer dürfen sie weder geerntet noch mitgenommen werden. In Niederösterreich kann ein solcher Verstoß als Verwaltungsübertretung nach dem Feldschutzgesetz geahndet werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro verhängen. Bei größeren Mengen oder entsprechenden Umständen kann zusätzlich der Tatbestand des Diebstahls erfüllt sein.
Pflücken nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
Erlaubt ist die Ernte nur dann, wenn die Eigentümer ihre Zustimmung gegeben haben. Eine Ausnahme bilden beispielsweise Obstbäume, die mit dem sogenannten „Gelben Band“ gekennzeichnet sind. Dort ist das Pflücken ausdrücklich erwünscht. Wer sich unsicher ist, sollte daher lieber nachfragen.

