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ITALIEN. Ein italienischer Landwirt ist nach dem Tod eines indischen Erntehelfers zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Der Arbeiter hatte bei einem schweren Unfall auf einem Feld südlich von Rom einen Arm verloren und schwere Beinverletzungen erlitten. Statt Hilfe zu holen, brachte ihn der Arbeitgeber zu seiner Unterkunft und ließ ihn dort zurück.
 

Erntehelfer verletzte sich in Maschine (Foto: Pixels by Nazrul/adobe.stock)
Erntehelfer verletzte sich in Maschine (Foto: Pixels by Nazrul/adobe.stock)

Ein Gericht in Latina sprach einen 39-jährigen Landwirt der vorsätzlichen Tötung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 22 Jahren gefordert.

Der Fall hatte bereits im Sommer 2024 für große Betroffenheit gesorgt. Der 31-jährige Erntehelfer Satnam Singh war in eine landwirtschaftliche Maschine geraten, die Felder mit Plastikfolie überzieht.

Schwer verletzter Arbeiter lag vor Unterkunft

Nach dem Unfall brachte der Arbeitgeber den Schwerverletzten nicht in ein Krankenhaus. Stattdessen fuhr er ihn mit einem Lieferwagen zu dessen Behausung und ließ ihn dort liegen.

Auch der abgetrennte Arm wurde nicht medizinisch versorgt, sondern später in einer Kiste gefunden. Erst Nachbarn alarmierten den Notruf.

Singh wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Rom gebracht. Dort starb er rund eineinhalb Tage später an seinen Verletzungen.

Fall lenkte Blick auf Ausbeutung

Der Unfall ereignete sich nahe Borgo Santa Maria, rund 60 Kilometer südlich von Rom. In der Region werden unter anderem Melonen und Zucchini angebaut.

Der Fall machte die prekären Bedingungen vieler ausländischer Erntehelfer in Italien erneut sichtbar. Schätzungen zufolge arbeiten in der italienischen Landwirtschaft rund 230.000 Menschen ohne reguläre Beschäftigung.

Viele von ihnen stammen aus Indien oder Pakistan und erhalten nur sehr geringe Stundenlöhne. Gewerkschaften kritisieren seit Jahren ein System aus Ausbeutung, illegaler Vermittlung und Abhängigkeit.

Rechtsmittel noch möglich

Der verurteilte Landwirt erklärte sein Verhalten laut Bericht mit Panik nach dem Unfall. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht in einem Ausmaß, das eine mildere Beurteilung verhindert hätte.

Gegen das Urteil vom Mittwochabend sind noch Rechtsmittel möglich. Der Fall bleibt damit juristisch noch nicht endgültig abgeschlossen.

 


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