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STEIERMARK. Eine kurze Lehrzeit wurde für eine 21-jährige Obersteirerin zum entscheidenden Faktor für die dauerhafte Pensionsleistung.

Symbolbild: KOTO/stock.adobe.com
Symbolbild: KOTO/stock.adobe.com

Nachdem die Pensionsversicherungsanstalt ihren Antrag zunächst abgelehnt hatte, bekam die junge Frau nach einem Gerichtsverfahren nun doch Anspruch auf eine dauerhafte Berufsunfähigkeitspension.

Gendefekt seit der Geburt

Die junge Steirerin lebt seit ihrer Geburt mit einem Gendefekt, der mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen verbunden ist. Trotz ihrer Einschränkungen startete sie ins Berufsleben und absolvierte eine Lehre.

Als sich ihr Gesundheitszustand beziehungsweise ihre Arbeitsfähigkeit als nicht ausreichend für eine weitere Beschäftigung erwies, beantragte sie eine Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte den Antrag jedoch zunächst ab.

120 Versicherungsmonate im Raum

Der Grund dafür war die Einschätzung, dass die Frau bereits vor ihrer erstmaligen Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht in der Lage gewesen sei, einer regulären Arbeit nachzugehen. Für Menschen, bei denen eine sogenannte originäre Berufsunfähigkeit bereits vor dem Einstieg ins Berufsleben besteht, gelten besondere Voraussetzungen. Unter anderem können 120 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit erforderlich sein. Für die 21-Jährige wäre diese Voraussetzung praktisch nicht zu erfüllen gewesen.

Arbeiterkammer zieht vor Gericht

Die AK-Außenstelle Leoben wollte die Entscheidung nicht hinnehmen. Sie argumentierte, dass die junge Frau beim Einstieg ins Berufsleben durchaus noch über eine – wenn auch eingeschränkte – Arbeitsfähigkeit verfügt habe.

Damit wurde die Frage entscheidend, ob die Berufsunfähigkeit bereits vor Beginn des Erwerbslebens bestanden hatte oder erst danach eingetreten war. Die Arbeiterkammer brachte den Fall vor Gericht und bekam recht.

Sechs Monate reichen aus

Durch die gerichtliche Entscheidung kam eine andere Regelung zur Anwendung. Bei einem Eintritt der geminderten Arbeitsfähigkeit vor dem 27. Geburtstag kann die Wartezeit erfüllt sein, wenn zumindest sechs Versicherungsmonate erworben wurden.

Genau diese Voraussetzung erfüllte die junge Obersteirerin durch ihre kurze Lehrzeit. Statt der zunächst geforderten 120 Versicherungsmonate waren damit lediglich sechs Monate notwendig.

Dauerhafte Pension gesichert

Für die 21-Jährige bedeutet die Entscheidung eine grundlegende Änderung ihrer Situation. Sie erhält nun eine dauerhafte Berufsunfähigkeitspension.


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