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GÄNSERNDORF/NIEDERÖSTERREICH. Eigentlich sollte ihr befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden. Doch nachdem eine Nachmittagsbetreuerin aus dem Bezirk Gänserndorf ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitgeteilt hatte, wurde die Verlängerung plötzlich zurückgezogen.

Symbolbild: ryanking999/stock.adobe.com
Symbolbild: ryanking999/stock.adobe.com

Die Arbeiterkammer schaltete sich ein und erreichte eine Einigung zugunsten der Frau.

Schwangerschaft sorgt für böse Überraschung

Für eine Nachmittagsbetreuerin aus dem Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich nahm eine erfreuliche Nachricht eine unerwartete Wendung. Die Verlängerung ihres befristeten Dienstvertrags war bereits geplant. Doch nachdem sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert hatte, sollte ihr Arbeitsverhältnis plötzlich doch nicht verlängert werden.

Die Frau wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK) in Gänserndorf. Dort wurde der Fall geprüft. Besonders auffällig war aus Sicht der Interessenvertretung, dass die Betroffene gemeinsam mit 15 weiteren Personen ihre Tätigkeit aufgenommen hatte. Sie war die Einzige, deren Vertrag nicht verlängert werden sollte.

Arbeiterkammer vermutet Diskriminierung

Die Umstände deuteten laut AK darauf hin, dass die Schwangerschaft der Grund für die geplante Nichtverlängerung gewesen sein könnte. Die Interessenvertretung schritt deshalb für die Arbeitnehmerin ein und forderte die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Beginn des Mutterschutzes. Darüber hinaus verlangte die AK eine Entschädigung wegen möglicher Diskriminierung.

Auch arbeitsrechtlich ist der Fall relevant: Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis, dessen Verlängerung ursprünglich vorgesehen war, wegen einer Schwangerschaft nicht fortgesetzt, kann dies eine unzulässige Diskriminierung darstellen. Ob eine solche tatsächlich vorliegt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Einigung bringt volles Gehalt bis zum Mutterschutz

Die Intervention der Arbeiterkammer hatte Erfolg. Im Rahmen eines Vergleichs wurde vereinbart, dass die Niederösterreicherin bis zum Beginn ihres Mutterschutzes weiterbeschäftigt wird. Sie erhält in dieser Zeit ihr volles Gehalt, muss dafür allerdings nicht tatsächlich arbeiten. 


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