Kündigung nach 44 Jahren: Niederösterreicherinnen bekommen 23.700 Euro
MELK/NIEDERÖSTERREICH. Zwei Einzelhandelskauffrauen aus dem Bezirk Melk wurden nach 44 Jahren im selben Betrieb gekündigt. Bei der Abrechnung ihrer Abfertigung stießen sie allerdings auf Unstimmigkeiten.

Die Arbeiterkammer Niederösterreich prüfte den Fall und konnte eine Nachzahlung von insgesamt 23.700 Euro erreichen.
Nach 44 Jahren kam die Kündigung
Beide Frauen waren jeweils 44 Jahre lang in dem Unternehmen beschäftigt. Im Laufe ihrer Dienstzeit wurde der Betrieb übernommen. Dabei wechselten die Mitarbeiterinnen vom System der „Abfertigung alt“ in die „Abfertigung neu“.
Ihre bis dahin erworbenen Ansprüche aus der alten Abfertigungsregelung wurden auf Sparbüchern hinterlegt. Erst viele Jahre später, als die beiden Frauen gekündigt wurden, wurden diese Beträge wieder relevant.
Abfertigung sorgte für Unstimmigkeiten
Bei der Endabrechnung tauchten laut Arbeiterkammer genau jene Beträge auf, die damals auf die Sparbücher gelegt worden waren. Dabei wurden jedoch weder die zwischenzeitliche Gehaltsentwicklung noch die Lohnsteuer entsprechend berücksichtigt.
Die beiden Frauen wandten sich deshalb an die Arbeiterkammer. Dort wurden die Abrechnungen überprüft und anschließend beim ehemaligen Arbeitgeber interveniert.
Insgesamt 23.700 Euro nachbezahlt
Die Intervention der Arbeiterkammer hatte Erfolg. Der Arbeitgeber zahlte den beiden Frauen insgesamt 23.700 Euro nach.Eine der ehemaligen Mitarbeiterinnen erhielt zusätzlich 14.000 Euro. Die zweite Frau bekam weitere 9.700 Euro. Damit konnten die beiden Niederösterreicherinnen ihre noch offenen Ansprüche aus der Abfertigung.
AK prüft Ansprüche nach Kündigung
Der Fall zeigt: Eine genaue Prüfung der Endabrechnung nach einer Kündigung kann sich lohnen. Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt Beschäftigte unter anderem bei Fragen zu Lohnabrechnungen, Kündigungen und Abfertigungen. Bei Unstimmigkeiten können Arbeitnehmer ihre Unterlagen von der AK überprüfen lassen.







